Die Frauenhauskoordinierung e.V. möchte Sie gerne über die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) mit Blick auf die Kindschaftssachen informieren.
Das FamFG hat das gerichtliche Verfahren in Familiensachen grundlegend geändert. Eine Neuerung besteht darin, dass Kinder im gerichtlichen Verfahren besser geschützt werden und sie mehr Rechte erhalten, da sie oft die Hauptleidtragenden in familienrechtlichen Streitigkeiten sind.