Erstmals seit Inkrafttreten des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”, kurz: Istanbul-Konvention, hat Deutschland am 01. September 2020 einen Staatenbericht zum Umsetzungsstand des Gewaltschutz-Abkommens eingereicht. Gegenstand sind Maßnahmen und Gesetzgebung zum Schutz von Frauen vor Gewalt, die auf Bundes- und Landesebene zur Umsetzung der Konvention ergriffen wurden. Federführend bei der Erstellung des Berichts war das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Bundes- und Landesressorts.
Der deutsche Staatenbericht ist ab sofort hier zum Download verfügbar.
Was geschieht mit dem Staatenbericht?
Ob Deutschland und andere Staaten die Verpflichtungen des Abkommens eingehalten haben, überprüft im Anschluss die GREVIO-Kommission (GREVIO = Group of Experts on action against VIOlence against women and domestic violence), ein unabhängiges Expert_innengremium des Europarates.
Zur Beurteilung zieht die Kommission neben dem Bericht der Bundesregierung auch Alternativberichte heran, die durch unabhängige Organisationen in den jeweiligen Ländern verfasst werden. Auch Frauenhauskoordinierung wirkt im Bündnis Istanbul-Konvention an der Erstellung eines solchen Alternativberichtes mit, um die staatliche Evaluierung aus fachlicher Sicht zu ergänzen und kritisch zu beleuchten. Diesen Bericht wird das Bündnis am 30. Oktober 2020 an die GREVIO-Komission übergeben.