Gewalthilfegesetz im Bundesrat verabschieden!

FHK appelliert an die Regierenden der Bundesländer: Stimmen Sie der Fristverkürzung im Gesetzgebungsverfahren zu, setzen Sie die Abstimmung auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am 14. Februar 2025 und verabschieden Sie das Gewalthilfegesetz im Bundesrat!

Ein Bild des Briefs von Frauenhauskoordinierung e.V. an die Ministerpräsident*innen, Senatspräsident*innen und Bürgermeister*innen der Länder der Bundesrepublik Deutschland

Sehr geehrte Ministerpräsident*innen, Senatspräsident*innen und Bürgermeister*innen,

in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages ist am 31. Januar 2025 mit 390 von 460 Stimmen das Gewalthilfegesetz in einer namentlichen Abstimmung verabschiedet worden. Das ist ein großer Meilenstein nach einem intensiven parlamentarischen Verfahren unter Beteiligung der Zivilgesellschaft.

Die Zahlen von Gewalt gegen Frauen, die gerade im Bundeslagebericht „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ veröffentlicht wurden, sind erschreckend, empörend und machen deutlich, wie dringend nötig dieses Gesetz ist:

  • 180.715 Frauen wurden als Opfer häuslicher Gewalt erfasst – 5,6 % mehr als 2022.
  • 52.330 Frauen und Mädchen wurden Opfer von Sexualstraftaten - 6,2 % mehr als 2022.
  • 17.193 Frauen waren von digitaler Gewalt betroffen - 25 % mehr als 2022.
  • 938 Tötungsdelikte an Frauen wurden von der Polizei registriert, neun mehr als im Jahr zuvor.
  • 360 Frauen und Mädchen wurden ermordet, bei 247 dieser Opfer handelte es sich um Häusliche Gewalt.

Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser können derzeit nur einem Bruchteil der Betroffenen Schutz und Hilfe bieten: Bundesweit fehlen fast 14.000 Frauenhausplätze. Viele der Plätze sind nicht allen oder nur unter Beteiligung an den Kosten zugänglich.

Frauenhauskoordinierung e.V. unterstützt 270 Frauenhäuser und 300 Fachberatungsstellen der Mitgliedsverbände in Deutschland. Wir appellieren an Sie: Setzen Sie sich bitte dafür ein, das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden! Stellen Sie Parteiinteressen und Wahlkampf nicht vor das Wohl zehntausender Frauen und Kinder! Die Sicherheit gewaltbetroffener Frauen und Kinder ist eine zentrale gesellschaftliche Verantwortung, die wir nicht weiter aufschieben dürfen.

Das Gewalthilfegesetz ist eine zentrale Grundlage, um die dringend benötigten Hilfsangebote und Schutzmaßnahmen auszubauen und so auch internationale Verpflichtungen umzusetzen.

Wir bitten Sie daher eindringlich: Stimmen Sie der Fristverkürzung im Gesetzgebungsverfahren zu, setzen Sie die Abstimmung auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am 14. Februar 2025 und verabschieden Sie das Gewalthilfegesetz im Bundesrat! Bitte bewirken Sie so eine konkrete und nachhaltige Verbesserung für alle betroffenen Frauen und Kinder!

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Leich, Vorstandsvorsitzende Frauenhauskoordinierung e. V. für die Diakonie Deutschland e .V.

Dr. Katharina van Elten, Vorstandsmitglied Frauenhauskoordinierung e. V. für den Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V./Deutscher Caritasverband e. V.

Katrin Frank, Vorstandsmitglied Frauenhauskoordinierung e. V. für den Paritätischen Gesamtverband e. V.