Geplante Änderung der CoronaImpfV - FHK nimmt Stellung

Frauenhäuser und Beratungsstellen müssen auch während der Pandemie für gewaltbetroffene Frauen zugänglich sein. Anlässlich der geplanten Änderung der Corona-Impfverordnung fordert Frauenhauskoordinierung deshalb erneut die Aufnahme von Bewohner_innen und Mitarbeitenden in Frauenhäusern in den Kreis der Schutzimpfungen mit hoher Priorität.

FHK-Stellungnahme zur Änderung der CoronaImpfV

Am 02.02.2021 hat Frauenhauskoordinierung (FHK) zum Referentenentwurf der ersten Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit Stellung genommen. FHK fordert erneut die Aufnahme von Bewohner_innen und Mitarbeitenden in Frauenhäusern in den Kreis der Schutzimpfungen mit hoher Priorität.

Dies ist unbedingt notwendig, um auch während der Corona-Pandemie die Funktionsfähigkeit des Hilfesystems zu gewährleisten. Bereits für die erste Fassung der Verordnung hatte FHK deshalb die priorisierte Impfung für Akteur_innen im Frauenhaus gefordert. Dieser Position hatte sich auch die Ständige Impfkommission in ihren Empfehlungen angeschlossen. Trotzdem hat unsere Forderung bisher noch immer keinen Eingang in die CoronaImpfV gefunden.