Gemeinsamer Brief zum Zeugnisverweigerungsrecht

Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder soll noch in diesem Herbst im Bundestag diskutiert werden. Im Zuge dessen fordern der Paritäische Gesamtverband, Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) und zahlreiche weitere Organisationen in einem gemeinsamen Brief die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeitende im Unterstützungssystem für Betroffene von Straftaten und Gewalt.

Am Montag, den 26. Oktober 2020, hat sich der Paritätische Gesamtverband mit einem Brief an die rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen gewandt, den auch Frauenhauskoordinierung mitgezeichnet hat.

Darin fordern wir die Fraktionen auf, im Rahmen der Gesetzesinitiative zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 53 StPO auch auszuweiten auf Mitarbeitende in anerkannten Fachberatungs- und Unterstützungsstellen für Opfer von Gewalt sowie auf Betroffene von Straftaten wie Menschenhandel, Misshandlung, sexualisierter oder häuslicher Gewalt.

Ein solches Zeugnisverweigerungsrecht würde Unterstützungsangebote für Betroffene deutlich stärken, da hier die Schaffung einer stabilen Vertrauensbasis von zentraler Bedeutung ist.

Den vollständigen Brief finden Sie unten stehend zum Download.