FHK unterzeichnet Offenen Brief zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Gemeinsam mit über 40 weiteren Organisationen fordert Frauenhauskoordinierung die Bundesregierung auf, sich für Vergewaltigung als Tatbestand im EU-Gewaltschutzpaket stark zu machen.

Abbildung Offener Brief

Europäisches Parlament, Kommission und Rat verhandeln derzeit eine neue EU-weite „Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die Richtlinie gilt u.a. als einzigartige Möglichkeit, Vergewaltigung in der gesamten EU strafrechtlich zu verfolgen und (insbesondere) Frauen zu schützen. Am 9. Juni 2023 haben die Mitgliedsstaaten des europäischen Rats – darunter die deutsche Bundesregierung – sich jedoch darauf geeinigt, den Artikel zu Vergewaltigung aus dem Kommissionsvorschlag zu streichen.

Ein EU-Gewaltschutzpaket ohne Schutz vor Vergewaltigung ist kein Gewaltschutzpaket!

Gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat und über 40 weiteren Organisationen fordert Frauenhauskoordinierung (FHK) die deutsche Bundesregierung in einem Offenen Brief eindringlich auf, ihre Position offiziell zu ändern und Vergewaltigung als Tatbestand in das EU-Gewaltschutzpaket aufzunehmen.

Den vollständigen Brief finden Sie beim Deutschen Frauenrat sowie unten stehend zum Download.