Die Bundesregierung legt zur Änderung des Bundesmeldegesetzes einen Referentenentwurf vor - geschickt in der Sommerpause. Damit soll „der Schutz von gefährdeten Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen“ optimiert werden, um „Personen besser vor einer missbräuchlichen Ausforschung ihrer Wohnanschrift zu schützen“. FHK verfolgt seit Jahren das Ziel, dass sich Bewohner*innen von Frauenhäusern nicht unter der sogenannten Klaradresse melderechtlich anmelden müssen. Zwar kann ihnen inzwischen eine Auskunftssperre eingerichtet werden, auf dem Identitäts-Ausweis erscheint dennoch die Hausanschrift. FHK hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung erneut positioniert. Näheres in unserer Stellungnahme.