Die seit dem 25.Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stellt verschiedene Anforderungen an die Verarbeitung und Aufbewahrung erhobener Daten, die auch für die Beratungs- und Betreuungsarbeit von Frauenhäusern oder Beratungsstellen relevant sind.
Zur besseren Übersicht über den angemessenen Umgang mit persönlichen Daten hat FHK-Juristin Dorothea Hecht daher eine Übersicht zu Aufbewahrungsfristen und Vorgaben der Datenlöschung von KLient_inendaten erstellt. Diese ist unten stehend zum Download zur Verfügung.