Datenlöschung und Aufbewahrungsfristen von Klient_innendaten

Frauenhäuser und Fachberatungsstellen arbeiten mit sensiblen Daten von besonders schutzbedürftigen Personen. Welche Anforderungen sich aus der Datenschutz-Grundverordnung auf den Umgang mit Daten von Klient_innen hat, hat FHK für Sie zusammengestellt.

 

Die seit dem 25.Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stellt verschiedene Anforderungen an die Verarbeitung und Aufbewahrung erhobener Daten, die auch für die Beratungs- und Betreuungsarbeit von Frauenhäusern oder Beratungsstellen relevant sind.

Zur besseren Übersicht über den angemessenen Umgang mit persönlichen Daten hat FHK-Juristin Dorothea Hecht daher eine Übersicht zu Aufbewahrungsfristen und Vorgaben der Datenlöschung von KLient_inendaten erstellt. Diese ist unten stehend zum Download zur Verfügung.
 


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