Bündnis Istanbul-Konvention: Alternativbericht ist in Arbeit

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK), dem auch FHK angehört, befasst sich aktuell mit der Erstellung eines ersten Teils des Alternativberichts zur Vorbereitung des Staatenbesuchs der GREVIO-Expert_innengruppe im Frühjahr 2021. FHK befasst sich intensiv mit den Artikel 23, 24 und 31.

Mit dem Alternativbericht(en) haben  zivilgesellschaftliche Organisationen die Möglichkeit, die Umsetzung der Istanbul-Konvention aus ihrer Sicht zu bewerten und damit die staatliche Einschätzung (kritisch) zu ergänzen. GREVIO evaluiert daraufhin die Umsetzung der Verpflichtungen des Übereinkommens durch die Bundesrepublik.

Für die Erstellung des Alternativberichts wurde in einem ersten Schritt eine Auswahl der zu kommentierenden Artikel der Istanbul-Konvention getroffen und die Hauptverantwortlichkeiten für die ausgewählten Artikel koordiniert. Beim Deutschen Frauenrat ist eine Koordinationsstelle eingerichtet, die die Aktivitäten des Bündnisses zusammenführt und die Erstellung des Alternativberichts steuert und begleitet. Am 03. Juli 2020 haben die jeweiligen Autor_innen nun einen „ersten Aufschlag“ fertiggestellt. Frauenhauskoordinierung hat Texte für die Artikel 23, 24 und 31 der Istanbul-Konvention übernommen und verfasst.

Schritt für Schritt: So geht es weiter

Alle Zulieferungen werden derzeit von der Koordinationsstelle (KS) gesichtet und den übrigen Bündnismitgliedern zur Verfügung gestellt. So können diese bis zum 14. August 2020 Ergänzungen und Alternativvorschläge einarbeiten. Die dann erstellte Fassung wird bis zum 02. September 2020 durch die Koordinationsstelle in Abstimmung mit den jeweils Federführenden bearbeitet. Je nach Bedarf werden Klärungen bilateral oder Diskussionen im Plenum ermöglicht. Spätestens am 07. September 2020 wird in einem BIK-Redaktionstreffen eine Diskussion über unterschiedliche Standpunkte geführt werden. Danach erfolgt die Abstimmung über Layout und Druck.

Nach Erstellung der dritten Fassung und der redaktionellen Überarbeitung des Gesamttextes wird am 11. September 2020 der finale Text auf Deutsch an alle BIK-Mitglieder verschickt. Am 18. oder 21. September 2020 wird in einer BIK-Sitzung der finale Text mit einer 2/3-Mehrheit angenommen und in die Übersetzung gegeben. Nach Rückmeldungen der Bündnismitglieder wird die Koordinationsstelle am 30. Oktober 2020 die finale englische Fassung an GREVIO und an die BIK-Mitglieder senden.

Anfang November 2020 sind nach Fertigstellung und Druck der deutschen Fassung entsprechende Veröffentlichungen und Veranstaltungen geplant. Der Teilbericht enthält zu diesem Zeitpunkt noch keine Empfehlungen.

Bis Mitte Januar 2021 wird das Bündnis alle weiteren relevanten Artikel kommentieren und sich, wo es möglich ist, auf Empfehlungen verständigen. Das heißt, der Teilbericht wird um neue Artikel ergänzt. Die Texte aus dem Teilbericht werden nicht mehr verändert, nur ggf. um Empfehlungen erweitert.