Die Erfahrungen insbesondere von Frauenhausbewohnerinnen mit dem 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz sowie auch die Gründe, auf die Inanspruchnahme des Gesetzes zu verzichten, sind Gegenstand der beiliegenden Stellungnahme. Sie wurde im Rahmen der Werkstattgespräche von Frauenhauskoordinierung mit Frauenhausvertreterinnen aller Träger aus allen Bundesländern abgestimmt und enthält auch Forderungen an den Gesetzgeber sowie zur Fortschreibung des Aktionsplanes.