Die Unterbringung in Unterkünften für geflüchtete Menschen kann stark belastend sein: Beengte Wohnverhältnisse, mangelnde Privatsphäre oder das Gefühl der Fremdbestimmung durch Regelungen im Asylrecht können Gewalt begünstigen. Auch die Bedrohung durch rassistische Übergriffe ist eine Realität, mit der geflüchtete Menschen vielerorts in Deutschland leben.
Frauen und LSBTI-Personen sind auch in Unterkünften für geflüchtete Menschen von geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Gewalt betroffen. Hier können sie Gewalt durch andere Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen oder durch Personen von außen ausgesetzt sein. Um dem entgegenzuwirken, sind verbindliche Mindeststandards für den Gewaltschutz dringend notwendig. Dazu gehören unter anderem:
Politik, Behörden, freie und öffentliche Träger sowie die Zivilgesellschaft haben den dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung des Gewaltschutzes in Unterkünften für geflüchtete Menschen erkannt. Sie entwickeln Konzepte zum Gewaltschutz und zur Fortbildung von Mitarbeiter*innen, die zum Teil bereits in die Praxis eingeführt werden.
Frauenhauskoordinierung sammelt Erfahrungen aus der Praxis zum Gewaltschutz von geflüchteten Frauen, zeigt Lücken auf und entwickelt Ansätze für die Verbesserung des Gewaltschutzes für geflüchtete Frauen.
Frauenhauskoordinierung ist Teil der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ und war an der Erarbeitung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ beteiligt.
In Kooperation mit dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) hat FHK von 2016 bis 2018 jährlich vier Fortbildungen für Mitarbeiter*innen von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen angeboten. Schwerpunkt der Veranstaltungen waren rechtliche Informationen an der Schnittstelle von Gewaltschutz und Asyl- bzw. Aufenthaltsrecht.
Bis Mai 2019 setzte Frauenhauskoordinierung außerdem ein Projekt zum Thema Gewaltschutz und Beschwerdemanagement um.
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