Das Projekt „Hilfesystem 2.0“ unterstützt durch die Weiterleitung von Bundesmitteln Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bei einem professionellen Umgang mit den digitalen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie. Im Zentrum dieses Projekts stehen die Verbesserung der technischen Ausstattung, die dafür erforderliche digitale Qualifizierung der Mitarbeiter*innen sowie professionelle Sprachmittlung für die Beratung gewaltbetroffener Frauen und Mädchen.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ gefördert. Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) ist für die Umsetzung verantwortlich. Das zuwendungsrechtliche Verfahren wird von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) begleitet.
Seit Oktober 2020 können Anträge für den Projektstrang I Technik und den Projektstrang II Dolmetschung/Fortbildung über ein Online-Portal gestellt werden. Im Projektstrang I können bis zum 15. Januar 2022 Vorhaben beantragt werden. Für den Projektstrang II können noch bis zum 31. März 2022 Zuwendungen beantragt werden.
Die Zuwendungskriterien zum Projekt „Hilfesystem 2.0“ stehen hier zum Download (Stand 10. November 2021) zur Verfügung.
Eine Handlungsanleitung zur Registrierung für das Online-Portal finden Sie auf dieser Seite.
Darüber hinaus finden Sie unter den Kapiteln F.A.Q. sowie Anleitungen weitere Handreichungen und Antworten auf wichtige Fragen rund um das Projekt „Hilfesystem 2.0“.
Beratungen zu inhaltlich-fachlichen Fragen unter: 030 338 43 42 61 und 030 338 43 42 62 sowie hilfesystem2.0(at)frauenhauskoordinierung.de
Zuwendungsrechtliche Fragen, z. B. zur Mittelanforderung sowie zum Verwendungsnachweis, bitte an hilfesystem(at)gsub.de