Projektverlängerung: Anträge für Projekt „Hilfesystem 2.0“ bis März 2022 möglich

Das FHK-Projekt „Hilfesystem 2.0“ wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Anträge auf Förderung können zwischen 01. Juli 2021 und 31. März 2022 über ein Online-Portal eingereicht werden.

Seit Oktober 2020 unterstützt Frauenhauskoordinierung mit dem Projekt „Hilfesystem 2.0“ Frauenhäuser & Fachberatungsstellen beim professionellen Umgang mit den digitalen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie. Nun wird das Projekt bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Vorhaben zur digitalen Weiterentwicklung können somit bis Juli 2022 umgesetzt werden, Antragstellung ist bis zum 31. März 2022 möglich.

Was kann beantragt werden?

Um auf digitale Transformationen und Bedarfe im Zuge der Corona-Pandemie zu reagieren, können beispielsweise Anträge zur Teilnahme an einer Fortbildung zum Thema Online-Beratung oder zu Datensicherheit gestellt werden. Außerdem können Mittel für die Nutzung professioneller Dolmetschdienste für die Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen beantragt werden.

Wie vorgehen?

Anträge können ab dem 01. Juli 2021 und bis zum 31. März 2022 über ein Online-Portal gestellt werden.

Die Zuwendungskriterien, detaillierte Anleitungen zum Online-Portal und die FAQs zum Projekt „Hilfesystem 2.0“ in der aktuellen Fassung sind auf unserer Website einsehbar: www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/hilfesystem-20/.

Über das Projekt

Durch die Weiterleitung von Bundesmitteln unterstützt das Projekt „Hilfesystem 2.0“ Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bei einem professionellen Umgang mit den digitalen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie. Im Zentrum dieses Projekts stehen die Verbesserung der technischen Ausstattung, die dafür erforderliche digitale Qualifizierung der Mitarbeiter_innen sowie professionelle Sprachmittlung für die Beratung gewaltbetroffener Frauen und Mädchen.