Berlin, 30. Mai 2025. Anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni fordert Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), Kinder endlich konsequent zu schützen und den Vorrang von Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht gesetzlich zu verankern.
Kinder haben das Recht auf ein Leben ohne Gewalt – dieses Recht darf nicht länger durch familienrechtliche Verfahren unterlaufen werden.
Der Kindertag erinnert daran, dass Kinder besonderen Schutz, Fürsorge und Beteiligung verdienen. Doch die Realität sieht für viele Kinder in Deutschland anders aus: Immer noch müssen sie häufig – und dadurch auch die Mütter– Kontakt zu gewalttätigen Vätern halten, weil Gerichte und Jugendämter das Umgangsrecht auch bei nachgewiesener Gewalt priorisieren.
„Kinder erleben Gewalt nicht nur als direkte Opfer, sondern auch als Zeug*innen häuslicher Gewalt. Sie werden zum Instrument fortgesetzter Machtausübung.
Trotz Gewalt gegenüber der Mutter, werden Väter weiterhin als fürsorgliche Bezugspersonen für die Kinder angesehen. Kinderschutz muss aber im Zentrum jeder familiengerichtlichen Entscheidung stehen“, betont Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von FHK.
Eine Studie vom November 2024, die 154 familiengerichtliche Fälle analysiert, zeigt: In 19 der untersuchten Fälle wurden Mütter und Kinder im Zusammenhang mit Sorge- und Umgangsrechtsverfahren getötet.
In der überwältigenden Mehrheit der Fälle werden Narrative wie „Eltern-Kind-Entfremdung“ genutzt, um Müttern das Sorgerecht zu entziehen oder Umgänge unter Zwang und oft gegen den Willen der Kinder durchzusetzen.
„Familiengerichte und Jugendämter, die eigentlich dem Schutz von Kindern verpflichtet sind, tragen durch die Priorisierung von Umgangs- und Sorgerechten dazu bei, dass Kinder und ihre Mütter weiter gefährdet werden“, erläutert Schreiber von FHK weiter.
Die neue Bundesregierung muss das Thema endlich priorisieren und die angekündigten gesetzlichen Verbesserungen zum Schutz von Müttern und Kindern direkt angehen. Es fehlen klare gesetzliche Vorgaben dafür, wie Gewalt systematisch erkannt und in Verfahren vorrangig berücksichtigt wird.
„Solange Gerichte und Jugendämter auf Einigung und Mediation drängen, statt Gewalt als Ausschlusskriterium für das Sorge- und Umgangsrecht zu begreifen, bleiben Kinder und ihre Mütter schutzlos. Wir fordern: Gewaltschutz muss endlich vor Elternrecht stehen“, so Sibylle Schreiber.
„Der Kindertag sollte uns daran erinnern, dass jedes Kind ein Recht auf Schutz und Unversehrtheit hat. Die Politik muss jetzt handeln und das Familienrecht grundlegend reformieren, damit Kinder nicht länger in gefährlichen Situationen zurückgelassen werden.“