Am 15. Januar 2025 wurde der 10. Familienbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht. Der Bericht, erarbeitet von einer unabhängigen Sachverständigenkommission, widmet sich erstmals umfassend der Situation von allein- und getrennterziehenden Eltern und ihren Kindern.
Mit einer detaillierten Bestandsaufnahme und konkreten Handlungsempfehlungen rückt er u.a. insbesondere den Schutz vor Gewalt, die Stärkung der Kinderrechte und die bedarfsgerechte Unterstützung vulnerabler Familien in den Mittelpunkt.
Alleinerziehende im Fokus – Armutsrisiko und Belastungen nehmen zu
In Deutschland leben 1,69 Millionen Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, das entspricht rund 20 Prozent aller Familienformen. 17 Prozent aller Kinder wachsen in Haushalten von Alleinerziehenden auf. Der Bericht macht deutlich, dass Alleinerziehende und ihre Kinder überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen oder bedroht sind.
Alleinerziehende Mütter sind dabei besonders gefährdet, obwohl sie mehrheitlich erwerbstätig sind und oft mehr Stunden arbeiten als Mütter in Paarfamilien. Die gesundheitlichen und psychischen Belastungen, darunter Depressionen und Stress, sind in dieser Gruppe signifikant höher – mit negativen Auswirkungen auch auf das Wohlbefinden der Kinder.
Die Sachverständigenkommission formuliert vier zentrale Ziele:
- Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern und Vätern
- Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung
- Berücksichtigung besonders verletzlicher Lebenslagen (Vulnerabilitäten)
- Anerkennung und Förderung der Vielfalt von Familienformen
Besonders relevant sind aus der Sicht von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) die Empfehlungen zum Schutz vor Gewalt und zur Unterstützung in familiengerichtlichen Verfahren (Kapitel 6). Die Kommission fordert, die Stimme der Kinder und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren stärker zu berücksichtigen und damit die Kinderrechte zu verwirklichen.
Insbesondere bei Verdacht auf häusliche Gewalt dürfe es nicht das Ziel sein, möglichst schnell zu einer konsensorientierten Umgangsregelung zu gelangen. Die aktuell vorgesehenen Fristen im Familienverfahrensrecht (FamFG) seien in diesen Fällen zu kurz bemessen.
Schutz vor häuslicher Gewalt – Ausbau des Hilfesystems dringend erforderlich
Der Bericht unterstreicht den akuten Handlungsbedarf beim Schutz vor häuslicher Gewalt. Es sei erforderlich, mehr öffentliches Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Allein- und Getrennterziehende und deren Kinder eine zentrale Zielgruppe von Frauenhäusern darstellen und auf den Schutz und die Unterstützung von Frauenhäusern angewiesen sind.
Die Kommission empfiehlt diesbezüglich:
- Flächendeckende Einführung von Risikomanagementkonzepten und validen Risikobewertungsinstrumenten
- Verbindliche Weiterbildungen für Fachkräfte und institutionenübergreifende Kooperationen für Intervention, Schutz und Beweissicherung
- Ausbau spezialisierter Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche sowie Angebote der Täter*innenarbeit
Mit Blick auf die Istanbul-Konvention fehlen bundesweit weiterhin über 14.000 Frauenhausplätze. Die Kommission fordert eine bedarfsgerechte Ausstattung der Frauenhäuser, insbesondere für Kinder, und den Abbau von Zugangsbarrieren – sowohl baulich als auch finanziell.
Es müsse mehr öffentliches Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass auch abhängige Kinder gewaltbetroffener Eltern Schutz und Unterstützung benötigen.
FHK begrüßt Empfehlungen und fordert schnelle politische Umsetzung
Frauenhauskoordinierung e.V. begrüßt die klaren Empfehlungen des 10. Familienberichts ausdrücklich. Viele Forderungen, wie der Ausbau von Frauenhausplätzen, die gesetzliche Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung sowie der inklusive Ausbau des Hilfesystems, decken sich mit den Kernforderungen von FHK.
Die geplante Reform des Kindschaftsrechts, die den Schutz bei Gewalt klarstellen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen soll, ist ein wichtiger Schritt – und muss jetzt dringend von der neuen Regierung aufgegriffen werden.
FHK fordert deshalb: Empfehlungen jetzt umsetzen!
- Gewalthilfegesetz mit Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung konsequent umsetzen und Frauenhausplätze bedarfsgerecht ausbauen und barrierefrei gestalten
- Spezialisierte Angebote für Kinder in Frauenhäusern auf- und ausbauen
- Institutionenübergreifende Kooperationen und Weiterbildung für Fachkräfte verbindlich machen
- Kinderrechte in familiengerichtlichen Verfahren konsequent berücksichtigen