GFMK 2025: Gleichstellung bleibt eine gesellschaftliche Daueraufgabe

Schutz für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, Prävention und digitale Gewalt erfordern jetzt ein entschlossenes Handeln der Bundesländer.

Auf einem lila-orange-farbenem Hintergrund steht geschrieben: "Gleichstellung? Haben wir noch lange nicht erreicht. Frauenhauskoordinierung e.V.

Am vergangenen Donnerstag und Freitag fand in Essen die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen- und -ministerkonferenz (GFMK) statt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Gleichstellung und Selbstbestimmung von Frauen in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche und wachsender Bedrohungen durch autoritäre und menschenfeindliche Ideologien gestärkt werden können.

Die Konferenz verabschiedete die mehrere Beschlüsse und Entschließungen sowie die „Essener Erklärung“, in der die Ressortchef*innen für Frauen und Gleichstellung eindringlich darauf hinweisen, dass Geschlechtergerechtigkeit eine Grundvoraussetzung für eine starke Demokratie ist.

Geschlechtsspezifische Gewalt und gesellschaftliche Herausforderungen

Die GFMK betonte, dass geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen weiterhin zunimmt – auch in digitalen Räumen – und damit die Grundprinzipien der Gleichheit und Menschenwürde gefährdet. Die aktuellen Entwicklungen, darunter Kriege, soziale Ungleichheit, Migration und digitale Transformation, stellen die Gleichstellungspolitik und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor neue Herausforderungen. Besonders Hassrede und Desinformation schränken die Bewegungsräume von Mädchen und Frauen ein und erschweren den gesellschaftlichen Fortschritt.

Gleichstellung ist dabei nicht nur ein eigenständiges Ziel, sondern auch ein zentraler Baustein im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt: Sie ist Teil der Prävention, weil sie Rollenbilder hinterfragt und gesellschaftliche Machtverhältnisse verändert. Gleichzeitig ermöglicht sie Frauen, die finanziell unabhängig sind, sich leichter aus gewaltvollen Beziehungen zu lösen – ein entscheidender Schutzfaktor.

Fortschritte beim Gewalthilfegesetz – und weiterhin viel zu tun

Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklungen ist der Fortschritt beim Gewalthilfegesetz von besonderer Bedeutung: Nach intensiven Diskussionen und viel Engagement aus der Zivilgesellschaft wurde das Gesetz Anfang 2025 verabschiedet. Erstmals gibt es damit einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ab 2032. Der Bund beteiligt sich ab 2027 mit Milliardenbeträgen am Ausbau und der Finanzierung des Hilfesystems, um die bestehende Unterversorgung zu beheben.

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) begrüßt diesen Schritt, betont aber, dass die Umsetzung konsequent und zügig erfolgen muss. Trotz dieses Erfolgs auf gesetzlicher Ebene bleibt die Gleichstellung von Frauen und Männern eine unvollendete Aufgabe: Noch immer sind Macht- und Entscheidungspositionen überwiegend männlich besetzt, bestehen Lohnungleichheit und traditionelle Rollenbilder weiter fort.

Fazit: Gleichstellung ist kein Selbstläufer

Die GFMK 2025 hat einmal mehr deutlich gemacht, dass Gleichstellung entschlossenes Handeln erfordert. FHK fordert die Länder auf, jetzt zügig die Versorgungslücken im Hilfesystem zu schließen. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle gewaltbetroffenen Frauen und Kinder in Deutschland zukünftig tatsächlich Schutz und Unterstützung erhalten. Die Länder sind jetzt am Zug, die gesetzlichen Vorgaben konsequent umzusetzen.

Doch damit ist es nicht getan: Prävention muss endlich stärker in den Fokus rücken – das zeigt auch die aktuelle bundesweite Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Die Bundesländer tragen hier eine zentrale Verantwortung – dass sie bei der GFMK zu diesem Thema keine konkreten Beschlüsse gefasst haben, macht deutlich, dass hier dringend nachgesteuert werden muss.

Darüber hinaus betont Frauenhauskoordinierung e.V., dass auch digitale Gewalt immer mehr Frauen und Kinder betrifft und dringend als eigene Dimension von Gewalt anerkannt werden muss. FHK setzt sich dafür ein, dass das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt endlich auf den Weg gebracht wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle gewaltbetroffenen Frauen und Kinder – unabhängig davon, ob die Gewalt analog oder digital erfolgt – tatsächlich Schutz, Unterstützung erhalten.