Zum Internationalen Frauentag 2026 fordert Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) einen verbindlichen Zeitplan für die Sanierung von Frauenhäusern. Für 2026 sind 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität” dafür vorgesehen. Dieses Geld muss jetzt schnell in Förderaufrufe und Bauvorhaben übersetzt werden, damit es nicht ungenutzt bleibt.
Das Sondervermögen wurde Mitte November 2025 angekündigt - demnach sind bis zum Jahr 2029 insgesamt 150 Millionen Euro für die Sanierung von Frauenhäusern geplant. Seitdem sind nun fast vier Monate vergangen. Damit Träger die Mittel tatsächlich abrufen können, braucht es jetzt schnell Klarheit:
„Träger können nicht sanieren, wenn sie nicht wissen, welche Kriterien zur Förderung gelten, in welcher Höhe Eigenmittel fällig werden und wann überhaupt Geld kommt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) muss dazu jetzt klare Vorgaben kommunizieren”, fordert Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von FHK. Die Sanierungen sollten auch dafür genutzt werden, um Schutzplätze barrierefrei auszubauen.
Denn besonders Frauen mit Beeinträchtigungen müssen Beratung und Schutzunterkünfte leicht und selbstbestimmt erreichen können, da sie doppelt so häufig von Gewalt betroffen sind wie Frauen ohne Beeinträchtigungen. FHK kritisiert, dass die kürzlich veröffentlichte LeSuBiA-Dunkelfeldstudie Frauen mit Beeinträchtigungen nicht als eigene, besonders vulnerable Gruppe ausweist und es dadurch an aktuellen Zahlen und Einblicken ins Dunkelfeld fehlt.
Eine Auswertung der FHK‑Frauenhaus‑Suche (Stand: 2. März 2026, Eigenangaben der Einrichtungen) zeigt, wie begrenzt der Zugang für diese besonders vulnerable Gruppen derzeit ist: Von 384 gelisteten Frauenhäusern geben nur wenige an, über spezifische Fachkenntnisse oder geeignete Rahmenbedingungen für diese Zielgruppe zu verfügen.
Von 364 gelisteten Frauenhäusern ist nur knapp ein Drittel rollstuhlgerecht, etwa ein Zehntel ist für Frauen mit Sehbehinderung ausgestattet und gut ein Drittel für Frauen mit Hörbehinderung. Dagegen ist nicht einmal ein Fünftel der Einrichtungen für Frauen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen ausgestattet.
Zusätzlich gibt knapp jedes zehnte Frauenhaus an, Fachkenntnisse zur Begleitung von Frauen mit Behinderungen zu haben. Zwar ermöglicht etwa jedes zweite Haus auch Pflegepersonen oder Assistenzen Zugang, aber nur rund fünf Prozent der gelisteten Frauenhäuser können Betroffene mit Pflegegrad überhaupt aufnehmen.
(Foto: Disabled And Here)





















