Wie sich Frauenhaus-Initiativen in NRW vernetzten – und warum der Kampf um Finanzierung nicht überall zum autonomen Frauenhaus führte.
Abbildungen auf Titelfoto: Lizenz: Rechte vorbehalten - Freier Zugang; Erscheinungsort: Bochum; Einrichtung: ausZeiten - Bildung, Information, Forschung und Kommunikation für Frauen e.V. // Titel: aus Papier gebasteltes Frauenhaus; Lizenz: Rechte vorbehalten - Freier Zugang; Erscheinungsort: Bochum; Signatur: NL-FH Öf,48/25.634; Einrichtung: ausZeiten - Bildung, Information, Forschung und Kommunikation für Frauen e.V.
Mit Netz und ohne finanziellen Boden – die Arbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser in NRW
Die autonome Frauenhausbewegung seit Mitte der 1970er-Jahre ist eine der Antigewaltbewegungen der Zweiten Frauenbewegung. Um ihre politischen Forderungen – nicht zuletzt jene nach Finanzierung – durchzusetzen, arbeiteten die Aktivistinnen beständig an und in ihren Projekten und vernetzten sich.
Mitte der 1970er-Jahre schlossen sich Frauenhaus-Initiativen aus Klein- und Großstädten auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene zusammen. Neben der Organisierung der Zweiten Frauenbewegung gegen Vergewaltigung, gegen Pornografie und andere Formen der Gewalt gegen Frauen gilt die autonome Frauenhausbewegung als eine der „Teilbewegungen gegen Gewalt gegen Frauen“. Bereits 1976 schlossen sich auch die nordrhein-westfälischen Frauenhaus-Initiativen zusammen.
Aus diesen anfangs informellen regionalen und überregionalen Treffen ging im Juni 1978 die Arbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhaus-Initiativen in NW (Nordrhein-Westfalen, heute NRW) hervor. Bereits ein Jahr später benannte sich die AG in Arbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser NW um. Dem vorangegangen waren republikweite Treffen in West-Deutschland, auf denen die Mitwirkenden die Notwendigkeit regionaler Vernetzung betonten. Der regionale Zusammenschluss bedeutete aber keinen Rückzug aus den überregionalen Netzwerken. Das Gegenteil war der Fall – bereits im September 1978 reisten beispielsweise Frauen und Lesben aus den nordrhein-westfälischen Initiativen nach Schleswig-Holstein, um den dortigen Aufbau überregionaler Strukturen von Frauenhaus-Initiativen zu unterstützen.
Titel: “Arbeitsgemeinschaft der autonomen Frauenhaus-Initiativen in NRW”; Lizenz: Rechte vorbehalten - Freier Zugang; Jahr / Datum: 1978; Signatur: NL-FH AG,17; Metadaten: https://www.meta-katalog.eu/Record/25334auszeiten; Einrichtung: ausZeiten - Bildung, Information, Forschung und Kommunikation für Frauen e.V.
„Wir wollen nicht gegeneinander ausgespielt werden“
In der ersten Zeit ihres Zusammenschlusses beschäftigten sich die Frauen in NRW mit der „Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie gegenüber Stadt und Land“. In einem Grundsatzpapier hielten sie die Ziele ihres Zusammenschlusses fest:
- Wir wollen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
- Wir wollen die Informationen unter uns besser und schneller weiterleiten.
- Wir brauchen eine einheitliche Vertretung unserer Interessen nach außen.
- Wir wollen gemeinsame Aktionen effektiv durchführen können. (Mittelbeschaffungen, Gesetzesänderungen, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung und Forschung)
Die Arbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser NW verfügte über verschiedene Arbeitsgruppen und eine sogenannte Koordinierungsstelle, die sich zuerst in Meerbusch, dann in Bielefeld befand und schließlich zwischen verschiedenen Städten rotierte. Die Stelle finanzierte sich vor allem über Mitgliedsbeiträge der einzelnen Initiativen und Referentinnengehälter. Die Frauen tauschten sich auf den vierteljährlich, in unterschiedlichen Städten stattfindenden Regionaltreffen aus, erarbeiteten dort Themen und planten ihre Aktionen.
Die Koordinationsstelle kümmerte sich sowohl um die interne Verbindung der einzelnen Frauenhäuser und Initiativen als auch um die Kommunikation der Arbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser mit Externen. Dazu zählten beispielsweise das Land NRW, insbesondere das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), die Presse, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) oder andere regionale und überregionale Zusammenschlüsse von Frauenhaus-Initiativen außerhalb NRWs. In den Arbeitsgruppen erarbeiteten die Frauen und Lesben verschiedene Themen, sei es die Positionierung der Arbeitsgemeinschaft zum § 72 des Bundessozialhilfegesetzes oder zu den sogenannten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sei es die interne Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft oder die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.
Die Frauenhausbewegung entstand aus der Zweiten Frauenbewegung heraus, weshalb ihr eine Abgrenzung von herkömmlicher Sozialarbeit besonders wichtig war – ihre Arbeit war eine politische. In ihrer Vernetzungsarbeit ging es also neben dem Erfahrungsaustausch insbesondere um die Durchsetzung politischer Ansprüche an die Frauenhausarbeit gegenüber den jeweiligen Kommunen, dem Land und dem DPWV. Da die Frauen eine staatliche Finanzierung als notwendig und gerechtfertigt ansahen –
„schließlich ist es die Gesellschaft, die die Gewalt produziert und die die Frauenhäuser notwendig macht“
– spielte die Verteidigung und Durchsetzung politischer Forderungen im Bereich der Finanzierung eine besonders große Rolle. Es ging darum, finanziert zu werden, aber Autonomie zu behalten, sich also weder von Staat, Bundesland oder Stadt kontrollieren noch entpolitisieren zu lassen. Diese Auseinandersetzung soll im Folgenden anhand eines Beispiels skizziert werden.
Die Stigmatisierung geschlagener Frauen durch den § 72 des Bundessozialhilfegesetzes
Im Rahmen der Debatten um die Finanzierung künftiger autonomer Frauenhäuser setzten sich sowohl die einzelnen Initiativen als auch die Arbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser mit dem § 72 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) auseinander. Dieses Gesetz regelt, grob skizziert, die temporäre finanzielle Unterstützung von Menschen, deren aktuelle Lebenslage eine Selbstversorgung aufgrund verschiedener Probleme nicht ermöglicht. Dazu zählen beispielsweise obdachlose und suchterkrankte Menschen.
Das Land NRW und der Landschaftsverband wollten, dass die Frauenhäuser ihre Arbeit über diesen Paragrafen finanzierten. Daran hatten die Initiativen verschiedene Kritikpunkte: Der Paragraf definierte die gewaltbetroffenen Frauen, deren Frauenhausaufenthalt finanziert werden sollte, als „Randgruppe“. Dadurch blieben nicht nur die Täter außen vor, sondern den Frauen wurde eine vermeintliche soziale Devianz aufgrund der Gewalt ihrer Männer unterstellt. Weiterhin benannte der § 72 die Lebensverhältnisse der finanziell zu unterstützenden Gruppe als „spürbar abweichende soziale Sonderlage“. Auch dem widersprach die Arbeitsgemeinschaft mit dem Verweis auf die Strukturalität von Gewalt gegen Frauen. Jede Frau erfahre Gewalt, wobei die körperliche Gewalt durch Partner oder andere Männer eine extreme Form darstelle. Gewalt gegen Frauen sei – so die Arbeitsgemeinschaft – aber die Regel, nicht eine Ausnahme oder „Sonderlage“. Das Gesetz leite – so die Kritik – aus der sozialen Sonderlage eine eingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe und Stigmatisierung der zu Unterstützenden ab. Die Frauenhausbewohnerinnen würden so zunehmend ausgeschlossen.
Titel: Protokoll; Lizenz: Rechte vorbehalten - Freier Zugang; Jahr / Datum: 16.09.1978; Signatur: NL-FH AG,28; Metadaten: https://www.meta-katalog.eu/Record/25363auszeiten; Einrichtung: ausZeiten - Bildung, Information, Forschung und Kommunikation für Frauen e.V.
Woran es mangelt, so die Arbeitsgemeinschaft, sei eine Verurteilung der Täter und ihrer Tat – eine Verurteilung der Frauen, wie sie im Rahmen des §72 vorgenommen würde, sei daher nicht förderlich. Auch die Auszahlungsweise war ein Kritikpunkt: Der § 72 BSHG besagte, dass das Geld vom Landschaftsverband nicht direkt an die Frauen, sondern den Frauenhäusern überwiesen wurde. Das entsprach erstens nicht den politischen Konzepten der autonomen Frauenhausbewegung, die nötige Selbstständigkeit von Frauen zu gewährleisten, und zweitens würden sich die Frauen durch ihren Aufenthalt in einem autonomen Frauenhaus angreifbar machen. Sollte einem autonomen Frauenhaus durch den Landschaftsverband das Geld entzogen werden, würden die Frauen kein Geld mehr bekommen und müssten das Haus verlassen. Ihre neu gewonnene Selbstständigkeit könnte so zum politischen Spielball werden befürchtete die Arbeitsgemeinschaft.
Das Ergebnis der ausführlichen Diskussionen um den § 72 BSHG war schließlich die gemeinsame Position der Ablehnung der Finanzierungsmöglichkeit durch den § 72 BSHG. Sollte eine Finanzierung über den Landschaftsverband in Erwägung gezogen werden, so wollten die Frauenhäuser und Frauenhaus-Initiativen dies nicht über diesen Paragrafen umgesetzt wissen.
„§ 72 […] durch die Hintertür“
Die Debatten um die Art der Finanzierung liefen über Monate und Jahre. In den Verhandlungen, die die Arbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser führte, zeigte sich ein gewisses Handlungsmuster seitens des Landes NRW. Die Frauen betonten immer wieder, dass eine Finanzierung der Frauenhäuser nach dem § 72 des Bundessozialhilfegesetzes für sie nicht in Frage käme. Daraufhin luden Vertreter*innen der Landesregierungen, Landtagsfraktionen und der Landschaftsverband jeweils zu neuen Gesprächen ein, wobei sie erneut für den § 72 BSHG plädierten. Neue und alte Argumente tauchten auf. Mal aus dem Grund, dass einige der Frauenhausbewohnerinnen suchtkrank seien und daher unter den Paragrafen fielen, mal war es der Vorwand, dass die Auszahlung der Gelder nach § 72 BSHG einfacher zu leisten sei. So hatten beispielsweise die Frauen aus Leverkusen im Jahr 1979 eine Finanzierung des Frauenhauses nach ihrem Konzept durchsetzen können. Als es dann um die Auszahlung der Gelder ging, schlug die Stadt vor, dass eine Auszahlung nach § 72 BSHG doch leichter sei. Dies bedeutete aber auch, dass das Geld an das Frauenhaus, nicht aber an die dort lebenden Frauen ging: „In der Diskussion um die Finanzierung wurde deutlich, dass uns der § 72 BSHG immer wieder durch die Hintertür ins Haus steht.“
Kontrolliert autonom?
Die Verhandlungen um den § 72 BSHG machen die Notwendigkeit der Vernetzung autonomer Frauenhaus-Initiativen deutlich. Trotz einer klaren Positionierung und Verhandlungsposition der Initiativen versuchte das Land NRW immer wieder sowohl sozial als auch politisch und organisatorisch Kontrolle über die Frauenhaus-Initiativen und Frauenhäuser zu erlangen. Soziale Kontrolle, indem die Frauen und ihre Lebenssituation zum Problem gemacht wurden, nicht aber die prügelnden Männer und ihre Taten. Die feministische Analyse damals lautete: Mit der Schaffung von Frauenhäusern und deren staatlichen Kontrolle sollte die Gewalt und das Berichten von Frauen über ihre Gewalterfahrung eine Art ,soziale Glättung‘ erfahren.
Titel: "Liebe Frauen"; Lizenz: Rechte vorbehalten - Freier Zugang; Jahr / Datum: 17.05.1978; Signatur: NL-FH AG,15; Metadaten: https://www.meta-katalog.eu/Record/25332auszeiten; Einrichtung: ausZeiten - Bildung, Information, Forschung und Kommunikation für Frauen e.V.
Die Vertreter*innen der Kommunen, des Landschaftsverbandes und der Landesregierung wirkten also politisch, da die Gewalt, die die Frauenbewegung als System und nicht als tragischen Einzelfall beschrieb, individualisiert wurde. Organisatorisch wollte man die Frauenhausarbeit über die Kontrolle ihres autonomen Konzepts beeinflussen. Das geschah beispielsweise, wenn auf Basis der Sozialgesetzgebung Akten über die Frauenhausbewohnerinnen geführt werden sollten oder ein Beitritt zum DPWV verlangt wurde, um städtische Gelder zu erhalten. In der klaren Ablehnung der Finanzierung nach § 72 BSHG lag also eine grundlegende Forderung der Frauenhausbewegung: Die Hilfe zur Selbsthilfe und die Autonomie der Frauenhäuser als Grundlage für eine nachhaltige Befreiung von Frauen.
Ein autonomes Frauenhaus oder die „feministische Abteilung des Sozialstaats“?
Mitte der 1970er-Jahre ist die Zweite Frauenbewegung in vollem Gange. Eine ihrer erfolgreichsten Strömungen ist die Bewegung gegen Gewalt gegen Frauen. In Bochum gründeten Frauen und Lesben eine Frauenhausinitiative, ein autonomes Frauenhaus ging daraus allerdings nicht hervor.
Im Januar 1977 fanden sich mehrere Dutzend Bochumerinnen zusammen und gründeten eine Initiative zur Unterstützung geschlagener Frauen, deren längerfristiges Ziel die Gründung eines autonomen Frauenhauses in Bochum war. Im Juni 1977 entstand daraus der Verein Frauen helfen Frauen e. V. Bochum. Die Gründerinnen richteten eine wöchentliche „Beratung für vergewaltigte und mißhandelte Frauen “ ein. Ihre Motivation, sich frauen-lesben-politisch zu organisieren, war getragen von dem Bewusstsein darüber, dass Frauen – auch sie selbst – in der Gesellschaft benachteiligt wurden und Gewalt erfuhren.
Warum eine Bochumer Frauenhausinitiative?
Eine Bochumerin, die in den späten 1970er-Jahren der Frauenhausinitiative beitrat, nennt „[…] die Erkenntnis, dass Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft […] nicht die Position einnehmen konnten, die sie wollten“ als Beweggrund, sich innerhalb der Frauenbewegung zu organisieren. Die Erfahrung eigener Ängste vor Gewalt, ein Bedrohungsszenario, das viele der Frauen und Lesben als Form patriarchaler Gewalt bezeichneten, führte bei der Zeitzeugin Mechthild dazu, sich in der Anti-Gewalt-Bewegung zu engagieren:
„Aber das kannte damals jede Frau, man ging abends, oder sagen wir mal, in der Dunkelheit nicht mehr alleine raus, man hatte Angst, wenn man es tat, wenn ein Mann entgegenkam, ging man auf die andere Straßenseite. Eigentlich ging man nicht raus alleine. Und das waren so Erfahrungen, die mich dazu gebracht haben zu sagen, gut, da will ich was gegen machen.“
Titel: “Volksblatt April”; Lizenz: Rechte vorbehalten - Freier Zugang; Signatur: NL-FH Öf,12; Metadaten: https://www.meta-katalog.eu/Record/25497auszeiten; Einrichtung: ausZeiten - Bildung, Information, Forschung und Kommunikation für Frauen e.V.
Nach einem halben Jahr hatten bereits etwa 40 Frauen die Beratung aufgesucht, doch eine Not-Unterkunft in Bochum konnte ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden. Um ihr Angebot ausweiten zu können, mietete die Initiative Räumlichkeiten im Bochumer Stadtteil Langendreer an. Ab dem Frühjahr 1979 renovierten die Frauen ihren „Laden“, den Frauentreff Langendreer.
Zu Beginn nahmen Mitglieder der Initiative einige der Frauen in ihren Privatwohnungen auf. Da die Betroffenen kaum rechtlichen Beistand hatten, mussten in teils waghalsigen Aktionen – immer in Gefahr, auf die gewaltbereiten Männer der Frauen zu treffen, – ihre Habseligkeiten und in einigen Fällen auch Kinder aus den Wohnungen geholt werden, wenn sie ihre Männer verließen. Gewaltbetroffene Frauen unterzubringen gehörte zu den dringendsten organisatorischen Aufgaben der Bochumer Frauenhausinitiative. Die Forderung nach einem autonomen Frauenhaus wurde immer dringlicher.
Titel: Wir brauchen ein FRAUENHAUS; Lizenz: Rechte vorbehalten - Freier Zugang; Signatur: NL-FH Öf,7; Metadaten: https://www.meta-katalog.eu/Record/25490auszeiten; Einrichtung: ausZeiten - Bildung, Information, Forschung und Kommunikation für Frauen e.V.
Aus den im Nachlass der Bochumer Frauenhausinitiative überlieferten Protokollen und Arbeitspapieren ergeben sich verschiedene Schwerpunktthemen, mit denen sich die Frauen und Lesben im Zuge der Planung eines autonomen Frauenhauses auseinandersetzten. Dazu gehörten die Frage der Finanzierung von Haus und Mitarbeiterinnen, die Frage der Autonomie sowie die Zusammenarbeit mit der Stadt Bochum und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) oder den Vertreter*innen kommunaler Parteien. Begleitet wurden die politischen Auseinandersetzungen von verschiedenen Formen der Öffentlichkeitsarbeit, wie Ständen bei Stadtfesten, Zeitungsartikeln, Flyeraktionen und öffentlichen Diskussionen mit Politikerinnen. Trotz all dieser Arbeit mit der klaren Forderung „BOCHUM BRAUCHT EIN FRAUENHAUS“ gab und gibt es kein autonomes Frauenhaus in Bochum – wie kann das sein?
Titel: “Sehr geehrter Herr Aschenbrenner!”; Lizenz: Rechte vorbehalten - Freier Zugang; Signatur: NL-FH Öf,6; Metadaten: https://www.meta-katalog.eu/Record/25489auszeiten; Einrichtung: ausZeiten - Bildung, Information, Forschung und Kommunikation für Frauen e.V.
Die politische Konzeptionierung des autonomen Bochumer Frauenhauses
Die Bochumer Frauenhausinitiative forderte ein autonomes Frauenhaus, das mit öffentlichen Geldern finanziert werden sollte. Sie widersprach damit der bisherigen Finanzierungsform über das Sozialgesetz, das die Frauen zu ‚Fürsorge-Fällen‘ degradierte und damit weder die Strukturalität von Gewalt gegen Frauen noch den Ursprung ihrer Situation – nämlich Männergewalt – anerkannte. Mit der politischen Auseinandersetzung um die Finanzierung des Hauses einher ging die Diskussion um die Inanspruchnahme sogenannter ‚ABM-Stellen‘, womit eine Möglichkeit der billigen Beschäftigung für Arbeitgeber*innen geschaffen wurde, die jedoch in den seltensten Fällen auf eine dauerhafte Anstellung hinauslief.
Für autonome Frauen-Projekte boten ABM-Stellen die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen für ihre Arbeit in den Projekten bezahlen zu können, da Kommunen, Länder und Bund eine dauerhafte Finanzierung vielfach ausschlossen. So verwiesen kommunale Instanzen gewaltbetroffene Frauen zwar an autonome Beratungsgruppen, die Arbeit jener Gruppen erkannten die Kommunen aber selten als wichtig im Sinne einer Haushalts-Finanzierungswürdigkeit an. Paradoxerweise musste in ABM-Anträgen trotzdem ein „öffentliches Interesse“ nachgewiesen werden.
In der Bochumer Frauenhausinitiative diskutierten die Frauen und Lesben nicht nur die Vor- und Nachteile hinsichtlich der unsicheren Beschäftigung von Mitarbeiterinnen über ABM-Stellen und die Ausnutzung von Frauen-Projekten bei gleichzeitiger Verweigerung der Finanzierung dauerhafter Stellen, sondern auch, ob sie aus „politischen Überlegungen ABM ablehnen“ müssten: Sie begriffen die strukturelle Benachteiligung von Frauen im Beruf als Teil der „Unterdrückung von Frauen“, denn es bestünde
„ein ernstzunehmender Zusammenhang zwischen der Behandlung von Frauen im Arbeitsleben und den Prügeleien durch Männer“.
Begründet liege dieser Zusammenhang in der Nicht-Anerkennung von Frauen, ihrer Arbeit und ihrer Integrität als Menschen. Schlussendlich zogen die Bochumerinnen einen von ihnen gestellten ABM-Antrag beim Bochumer Arbeitsamt zurück. Sie begründeten dies mit der Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und deren Fortsetzung und Verschärfung im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Darüber hinaus betonten sie die politische Konzeptionierung der Frauen-Beratungsstelle als Ort der „Hilfe zur Selbsthilfe“, der „Selbstorganisation von Frauen“, an dem der „Einsatz einer hauptamtlichen Fachkraft […] fehl am Platze“ sei.
Eng an diese Schlussfolgerung geknüpft waren politische Debatten erstens über die Autonomie der Frauenhäuser und zweitens über das Thema der feministischen Sozialarbeit. Die Frauen und Lesben befürchteten, dass mit der Inanspruchnahme staatlicher Gelder – sogenannter Staatsknete – eine engmaschige Kontrolle ihrer politischen Arbeit einherginge, dass sie erpressbar würden und dass ihnen bestimmte Forderungen, Positionierungen und Handlungen verboten würden. Damit könnten Grundpfeiler ihres politischen Konzepts der Frauenhausarbeit ins Wanken gebracht werden: die Hierarchielosigkeit interner Strukturen und die Selbstorganisierung des Frauenhaus-Alltags, das Prinzip der ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ und nicht zuletzt das Ziel der politischen Frauenhausarbeit – nämlich die Befreiung der Frauen.
Titel: FRAUEN WERDEN MISSHANDELT. wo finden sie HILFE? Wir brauchen ein FRAUENHAUS!; Lizenz: Rechte vorbehalten - Freier Zugang; Jahr / Datum: 14.02.1977; Signatur: NL-FH Öf,3; Metadaten: https://www.metakatalog.eu/Record/25486auszeiten; Einrichtung: ausZeiten - Bildung, Information, Forschung und Kommunikation für Frauen e.V.
Schließlich stellte sich die Gruppe insgesamt der Diskussion, ob die Frauenhausarbeit als Erwerbsarbeit betrieben werden könne, oder ob es sich nicht per se um politische Arbeit handele, die unbezahlt sein müsse. Überlegungen dazu gab es insbesondere im Rahmen der Diskussion über Sozialarbeit, feministische Sozialarbeit und Frauen in der sozialen Arbeit. Die Bochumerinnen begriffen „Sozialarbeit als staatlich institutionalisierte Reproduktionsarbeit“, woraus sie ableiteten, dass Frauenhausarbeit nicht zur Befreiung der Frau geleistet werden könne.
Vielmehr stütze Frauenhausarbeit als Sozialarbeit patriarchale Gewaltstrukturen, indem sie nur deren extremsten Auswüchse – geschlagene Frauen, die ihr Zuhause verlassen mussten – auffing, „typisch“ für das „Rollenverhalten“ von Frauen sei und „die ‚Leistungsfähigkeit‘ der Frauen in Bezug auf Beziehungsarbeit“ festschreibe.
Was Frauenhäuser leisten und wem sie nützen – Reform oder Revolution?
Die weitere intensive politische Auseinandersetzung innerhalb der Frauenhausinitiative Bochum veranlasste die Frauen letztlich dazu, diese aufzulösen. Dazu trugen auch die Bestrebungen der Stadt bei, das Projekt zu kontrollieren. Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. sollte dem DPWV beitreten und dem Projekt ‚autonomes Frauenhaus‘ wurde die nötige Finanzierung in voller Höhe verweigert.
Um den Auflösungsprozess aus heutiger Perspektive angemessen nachzuvollziehen, sollte der Stellenwert politischer Analysen über autonome Frauenhäuser und ihre Funktion nicht unterschätzt werden. So betonten die Bochumerinnen, dass die Frauenhäuser als Zufluchtsstätte den geschlagenen Frauen, gleichermaßen aber auch dem Staat, nützten, indem die Folgen patriarchaler Gewaltstrukturen geglättet, nicht aber die Strukturen selbst angegriffen würden.
Sie wirkten gegen die sozialen Auswirkungen patriarchaler Gesellschaftsstrukturen, trugen aber nichts zur Beseitigung dieser und damit der Befreiung der Frau bei, wie es eigentlich angedacht war!
Titel: "8.März 79. Internationaler Frauentag. BOCHUM BRAUCHT EIN FRAUENHAUS"; Lizenz: Rechte vorbehalten - Freier Zugang; Jahr / Datum: 08.03.1979; Signatur: NL-FH Öf,32; Metadaten: https://www.metakatalog.eu/Record/25586auszeiten; Einrichtung: ausZeiten - Bildung, Information, Forschung und Kommunikation für Frauen e.V.
Nun ließe sich fragen, ob die Bochumerinnen bei einer sicheren Finanzierung des Frauenhauses das politische Konzept weniger grundsätzlich infrage gestellt hätten. Die Erfahrungen von Frauenhausinitiativen anderer Städte verweisen allerdings darauf, dass Bochum hinsichtlich der geführten Diskussionen kein Einzelfall war.
Außerdem stellt sich die Frage, warum sich die Stadt Bochum dazu entschloss, ein neues Frauenhaus der Caritas ab 1981 finanziell zu unterstützen, ein autonomes Frauenhaus aber nicht. Aufgrund der Quellenlage werden wir diese Frage zumindest hier nicht beantworten können, es sei aber auf die Aussage einer Mitarbeiterin des Caritas-Frauenhauses, wonach die zuvor sehr aktive Bochumer Frauenhausinitiative „irgendwie außen vor gelassen“ worden sei, verwiesen.
Die Bochumerinnen selbst reflektierten damals den Auflösungsprozess:
„Die Auflösung ist unserer Meinung nicht das Resultat etwaiger Frustrationen, sondern das Ergebnis inhaltlicher Diskussionen über den politischen Stellenwert der Frauenhaus-Arbeit.“
Der Nachlass der Bochumer Frauenhausinitiative zeugt von diesen Diskussionen und dokumentiert ihre Ergebnisse, wie sie hier schlaglichtartig vorgestellt wurden.
Online-Dossier zu 50 Jahre Frauenhäuser in Deutschland
Von Mitte September bis Anfang November veröffentlicht Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) eine Themenreihe/ein Online-Dossier zur Geschichte und Entwicklung der Frauenhausbewegung in Deutschland.
Anlass ist der 50. Jahrestag der Eröffnung des ersten Frauenhauses in der BRD am 1. November. Für dieses Online-Dossier kooperiert FHK mit dem Digitalen Deutschen Frauenarchiv (DDF) und veröffentlicht Texte des DDF neu auf der FHK-Website - z.b. die beiden Artikel auf dieser Seite.