Frauenhäuser bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern eine geschützte Unterkunft, Beratung und Begleitung – zu jeder Tages- und Nachtzeit. Die Frauen finden hier Schutz, Hilfe und den Raum, die Folgen der Gewalt zu überwinden und gewaltfreie Lebensperspektiven zu entwickeln. Die Hilfsangebote werden durch die vorhandenen Platzkapazitäten und personellen Ressourcen der jeweiligen Frauenhäuser begrenzt.
Auf Grundlage der Frauenhausbewohner*innen-Statistik von FHK (2018) ist davon auszugehen, dass in deutschen Frauenhäusern jährlich mindestens 13.000 Frauen mit 15.000 Kindern Schutz finden. Unter Einbeziehung der Frauenschutzwohnungen belaufen sich die Schätzungen sogar auf 18.000 Frauen mit 20.000 Kindern.
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Um die Frauen zu schützen, werden die Adressen von Frauenhäusern in der Regel nicht öffentlich bekannt gemacht. Der erste Kontakt findet meist telefonisch statt. Die betroffenen Frauen wenden sich selbst an das Frauenhaus oder werden durch Freund*innen, Bekannte und Familie vermittelt. Teilweise stellen auch Institutionen den Kontakt her, zum Beispiel Polizei, Ämter, Beratungsstellen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Frauenhäuser sind Einrichtungen für akut gewaltbetroffene oder von Gewalt bedrohte Frauen ─ unabhängig von Alter, Einkommen, Aufenthaltsstatus, sexueller Orientierung, oder Herkunft. Unerheblich ist auch, welche Form der Gewalt die Frauen erlebt haben. Einschränkungen bestehen bei der Aufnahme von Frauen mit akuten psychischen Beeinträchtigungen, Suchtproblemen oder Behinderungen.
Das Angebot der Frauenhäuser für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder umfasst eine geschützte Unterkunft, psychosoziale Beratung und Begleitung sowie Unterstützung bei der Gestaltung des gemeinsamen Alltags im Frauenhaus.
Eine Beratung ist sowohl vor Aufnahme ins Frauenhaus möglich als auch nach dem Aufenthalt. Bei Bedarf werden Frauen zu Behörden oder anderen Institutionen begleitet. Beraten werden auch Personen aus dem sozialen Umfeld betroffener Frauen sowie Fachkräfte.
Die Kinder gewaltbetroffener Frauen haben in der Regel die Gewalt gegen die Mutter als Zeugen direkt miterlebt und sind häufig selbst Opfer unmittelbarer Gewalt. Deshalb gehört auch die Unterstützung der Kinder zum Angebot der Frauenhäuser. Ziel ist, die Kinder zu stabilisieren und zu fördern, Auswirkungen der Gewalt zu lindern und ihnen Bewältigungsstrategien aufzuzeigen. Lediglich ältere Söhne können vielfach nicht im Frauenhaus wohnen, so dass die Aufnahme für diese Mütter eingeschränkt ist.
Die Beratung im Frauenhaus sowie vor und nach dem Aufenthalt ist kostenlos. An den Kosten der Unterbringung beteiligen viele Frauenhäuser die Frauen über Benutzungsgebühren. Wenn Frauen diese Mittel nicht aufbringen können, werden Lösungen mit den Sozialämtern gesucht.
Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, der Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder, hg. v. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 2012.