Berlin, 04.08.2022. Die federführenden Ministerien, Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium der Justiz, haben unter Beteiligung des Bundeskanzleramts einen neuen rechtlichen Rahmen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) erarbeitet.
Laut Pressemeldung vom 03.08.2022 sollen bundesweit geltende Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten, die durch optionale Maßnahmen der Bundesländer flankiert werden können. Dazu gehören unter anderem Test- und Schutzkonzepte. Auch vulnerable Personen sollen ausdrücklich geschützt werden.
Was sich hinter: „Der Vorschlag für die Fortentwicklung des IfSG sieht ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept vor. Danach sollen zwischen Anfang Oktober und Anfang April bestimmte bereichsspezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten. Vorgesehen ist ferner, dass die Länder bestimmte weitere Schutzmaßnahmen anordnen können, soweit dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten und einen geregelten Schulunterricht in Präsenz aufrechtzuerhalten“ genau verbirgt, wird sich in dem nun folgenden Gesetzgebungsverfahren zeigen.
FHK betont, dass Frauenhäuser anders als bei den bisher getroffenen Regelungen berücksichtigt werden müssen – und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft nicht durch unrealistisch kurze Stellungnahmefristen vereitelt werden darf.
Frauenhäuser müssen als systemrelevante Einrichtungen bei allen gesetzlichen Regelungen und Gesundheitsmaßnahmen mitbedacht werden. Dort treffen auf engem Raum Frauen und Kinder aus prekären Lebensverhältnissen, schwangere Frauen, auch Frauen und Kinder mit chronischen Erkrankungen und eine hohe Rate von Ungeimpften aufeinander. Frauenhäuser müssen aber gerade auch in dieser Pandemiezeit zugänglich und betriebsfähig bleiben. Es drohen aufgrund von Personalnotstand, Quarantäne, positiven Covid-Fällen unter Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen, Einschränkungen in den Beratungsleistungen sowie Aufnahmestopps. Dem zu begegnen, braucht es den bestmöglichen Infektionsschutz.
Die Bundesregierung hat sich im aktuellen Koalitionsvertrag dem Thema „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ und der Umsetzung der von Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention verschrieben. Für Frauenhäuser als wichtige Einrichtungen für den Schutz und die Versorgung der gewaltbetroffenen Frauen und Kinder müssen entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen rechtlich abgesichert und finanziert werden.