Spenden

Die gewährten öffentlichen Zuschüsse reichen nicht aus, um den vielfältigen Aufgaben in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen gerecht zu werden. Mit Ihrer Spende helfen Sie uns und damit auch den Frauenhäusern und Beratungsstellen bundesweit bei ihrer wichtigen Arbeit für gewaltbetroffene Frauen und mitbetroffene Kinder. 

Sie möchten die Arbeit von FHK unterstützen?

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Für unsere Dankesbotschaft & Informationen zu FHK-Projekten geben Sie gerne Ihre Adresse im Verwendungszweck an.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung, da unser Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Bitte geben Sie hierfür bei der Überweisung Ihre Postanschrift oder Ihre E-Mailadresse an.

Informationen zu Ihrer Spendenbescheinigung

Für Spenden über 300 Euro senden wir Ihnen gern unaufgefordert im 1. Quartal des Folgejahres eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) zu. Bitte denken Sie daran, für diesen Zweck bei der Überweisung Ihre Postadresse anzugeben.

Für Spenden bis zu 300 Euro genügt auch ein vereinfachter Spendennachweis, d.h. Sie können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) Ihre Spende beim Finanzamt nachweisen. Ihre Spende können Sie

  • mit einem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. ein Kontoauszug) angeben.
  • Zusätzlich ist dem Finanzamt ein Beleg mit den erforderlichen Angaben zur Zahlungsempfängerin vorzulegen. Einen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Frauenhauskoordinierung e.V. erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Sie haben noch Fragen zum Thema Spenden oder wollen als Unternehmen die Arbeit von FHK unterstützen?

Dann kontaktieren Sie unsere Referentin Spenden & Sponsoring bei FHK, Dr. Charlotte Binder:

E-Mail:

Telefon: 0176 34600761

 

Wir erfüllen die Anforderungen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.