Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entwirft ein Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung. Frauenhauskoordinierung hat zum vorgelegten Entwurf Stellung genommen und insbesondere das Thema Zeugnisverweigerungsrecht noch einmal aufgegriffen.

FHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf Strafprozessordnung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbaucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften erarbeitet. Auf Einladung des BMJV hat Frauenhauskoordinierung (FHK) am 12. November 2020 zum vorgelegten Entwurf Stellung genommen.

FHK begrüßt insbesondere die Einführung einer Definition des „Verletzten“ in der StPO und sowie des Schutzgutes der sexuellen Selbstbestimmung im Gewaltschutzgesetz. Nachbesserungsbedarf sieht FHK beim Schutz von Zeugenadressen und bei den Anforderungen an Gerichtsdolmetscher_innen.

FHK hat die Stellungnahme als Chance genutzt, sich erneut für die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeitende in Fachberatungs- und Unterstützungsstellen für Opfer von Gewalt und Betroffene von Straftaten in der StPO einzusetzen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unten stehend zum Download.