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FHK zum Gesetz gegen digitale Gewalt: Schutz verbessern, Lücken schließen, Betroffene nicht allein lassen

FHK begrüßt den Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt, sieht aber weiteren Nachbesserungsbedarf: Verfahren müssen schneller, einfacher und barriereärmer werden.

Die Bundesregierung will mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt den Schutz vor digitaler Gewalt stärken. Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) begrüßt diesen Schritt grundsätzlich. Aus Sicht von FHK reicht der Gesetzentwurf aber noch nicht aus: Betroffene brauchen schnellere, niedrigschwellige und barrierearme Verfahren, klarere Regeln für die Praxis und einen besseren Schutz vor weiteren Angriffen.

Digitale Gewalt ist für viele gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder Realität. Sie setzt sich oft auch dann fort, wenn Betroffene bereits Schutz in einem Frauenhaus suchen. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll neue zivilrechtliche Möglichkeiten schaffen, etwa für Auskunft, Beweissicherung und Accountsperren – und zugleich strafrechtliche Lücken schließen. FHK unterstützt diese Richtung, weist aber darauf hin, dass Schutz nur dann wirkt, wenn die Verfahren verständlich, schnell und im Alltag wirklich nutzbar sind.

Was FHK begrüßt

FHK hält es für richtig, dass der Entwurf den zivilrechtlichen Schutz verbessert und Betroffenen mehr Möglichkeiten gibt, gegen digitale Gewalt vorzugehen. Dazu gehören Auskunftsansprüche, beweissichernde Anordnungen und die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Accounts sperren zu lassen. Auch die vorgesehenen Erweiterungen des Strafrechts werden grundsätzlich begrüßt, weil damit wichtige Lücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt, Deepfakes und Überwachung mittels digitaler Technik geschlossen werden sollen.

Positiv bewertet FHK außerdem, dass mit dem Gesetzentwurf anerkannt wird, wie eng digitale Gewalt mit (Ex-)Partnerschaftsgewalt verbunden ist. Gerade in diesem Zusammenhang braucht es wirksame Instrumente, um Betroffene zu schützen und weitere Gewalt zu verhindern. Die Möglichkeit der rechtlichen Beratung und Vertretung durch Verbände ist zu begrüßen. Dabei müssen aber die Anforderungen an die Vertretungsbefugnisse gesenkt werden.

Was FHK kritisiert

Gleichzeitig sieht FHK erheblichen Nachbesserungsbedarf. Viele der vorgesehenen Verfahren sind noch zu kompliziert, zu langsam und für Betroffene zu schwer zugänglich. FHK kritisiert insbesondere, dass die technische und rechtliche Beweisführung weiterhin stark bei den Betroffenen selbst liegt, obwohl sie in einer akuten Belastungssituation oft keine Zeit, keine Ressourcen und kein spezialisiertes Wissen haben.

Auch die Abgrenzungen bzw. Definitionen im Gesetzentwurf sind an mehreren Stellen zu eng oder zu unklar. So sollen etwa nicht alle Diensteanbieter erfasst werden, obwohl digitale Gewalt gerade auch über Messenger-Dienste, geschlossene Gruppen oder andere Plattformen verbreitet wird. Zudem warnt FHK davor, dass zur Bekämpfung digitaler Gewalt nicht neue Freiheitsrechtsprobleme entstehen dürfen, etwa durch eine zu weitgehende Datenspeicherung.

Was FHK vorschlägt

FHK fordert deshalb, das Gesetz noch besser auf die Praxis auszurichten. 

Dazu gehören 

  • einfachere und schnellere Verfahren, 

  • bessere technische Möglichkeiten zur Beweissicherung, 

  • klare Zuständigkeiten bei Polizei, Justiz und Gerichten sowie 

  • eine enge Einbindung von Frauenhäusern und Beratungsstellen.

Wichtig ist aus Sicht von FHK außerdem, die begleitenden Maßnahmen mitzudenken: 

  • Fortbildungen für Fachkräfte, 

  • mehr personelle und technische Ausstattung, 

  • spezialisierte Zuständigkeiten und 

  • ein gut erreichbares Beratungs- und Unterstützungssystem. 

Nur so kann das Gesetz tatsächlich helfen, digitale Gewalt zu stoppen und Betroffene wirksam zu schützen.


Die ausführliche Stellungnahme steht zum Download zur Verfügung: 


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