Am 1. Juni 2023 trat die Europäische Union der Istanbul-Konvention (IK) bei. Damit ist nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene der umfassende Schutz von Frauen und
Mädchen vor Gewalt gesetzlich verankert. Dieser Schutz der Istanbul-Konvention ist ausdrücklich diskriminierungsfrei für alle Frauen und Mädchen in der EU umzusetzen – auch
für asylsuchende, auch für solche ohne Aufenthaltsrecht.
Nur eine Woche nach dem IK-Beitritt führt der Rat der EU-Innenminister*innen das Bekenntnis zur Istanbul-Konvention ad absurdum: Die Pläne für eine Reform des europäischen Asylsystems (GEAS), auf die sich der EU-Rat am 8. Juni 2023 einigte, hebeln die Menschenrechte von Geflüchteten und dabei besonders von vulnerablen Gruppen wie asylsuchenden Frauen, Müttern, Mädchen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus den LSBTIQA* Communitys aus. Wird der Plan des EU-Rats Realität, wird der völkerrechtliche Auftrag zum Gewaltschutz in sein Gegenteil verkehrt.
Das Bündnis Istanbul-Konvention lehnt die Pläne des EU-Rats ab. Zu erwarten ist nicht eine bessere Asylpolitik, sondern eine weitere Eskalation der Gewalt an den
EU-Außengrenzen.
Wir fordern die frauenpolitischen Akteur*innen auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, die Umsetzung der Pläne zu verhindern, und stattdessen für ein humanes Asylrecht
einzutreten, das im Einklang mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention und anderen völkerrechtlichen Vorgaben steht. Dazu gehen wir auf zwei zentrale Punkte im Plan des EU-Rats ein:
- das Grenzverfahren und
- das Konzept sogenannter „Sicherer Drittstaaten“.