Das Bundesjustizministerium hat im November 2025 einen Referentenentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass künftig auch Betroffene von Körperverletzung, Stalking und Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen im Kontext häuslicher Gewalt Zugang zu Nebenklagevertretung und psychosozialer Prozessbegleitung (PSPB) erhalten – bislang war dies nur bei schwersten Straftaten möglich.
Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) hat dazu Stellung genommen und begrüßt die geplanten Änderungen grundsätzlich: Angesichts von über 171.000 polizeilich erfassten Fällen von Partnerschaftsgewalt allein im Jahr 2024 – davon 308 vollendete Tötungsdelikte – ist es dringend geboten, Betroffene im Strafverfahren wirksam zu unterstützen. PSPB kann dazu beitragen, dass gewaltbetroffene Frauen* Verfahren besser durchstehen, vom Zeugnisverweigerungsrecht weniger häufig Gebrauch machen und ihre Rechte besser wahrnehmen können.
FHK weist jedoch auf zentrale Lücken hin: Die Antragsvoraussetzung „erhebliche körperliche oder seelische Folgen“ zwingt Betroffene, ihre Verletzbarkeit detailliert darzulegen – das birgt das Risiko von Reviktimisierung. FHK fordert, stattdessen auf die objektive Eignung der Tat zu gravierenden Folgen abzustellen, wie es bereits beim Stalkingparagrafen gelungen ist. Zudem sollten weitere Delikte wie digitale Gewalt einbezogen und die PSPB perspektivisch auch im zivilrechtlichen Gewaltschutzverfahren verankert werden.
Vollständige Stellungnahme:





















