Pressemeldung: Vorstoß im Gewalthilfegesetz – FHK begrüßt Anträge von CDU/CSU und Gruppe Die Linke

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) begrüßt die heute veröffentlichten Anträge der CDU/CSU Fraktion (20/13734) und der Gruppe Die Linke (20/13739), in denen der Schutz gewaltbetroffener Frauen in Deutschland auf eine stabile bundesgesetzliche Grundlage gestellt werden soll.

Berlin, 14. November 2024, Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) begrüßt die heute veröffentlichten Anträge der CDU/CSU Fraktion (20/13734) und der Gruppe Die Linke (20/13739), in denen der Schutz gewaltbetroffener Frauen in Deutschland auf eine stabile bundesgesetzliche Grundlage gestellt werden soll.

„Jetzt ist der Zeitpunkt, das lange geplante Gewalthilfegesetz endlich einzubringen und zu verabschieden – um damit die Rechte Betroffener zu stärken“,
 

betont FHK-Vorstandvorsitzende Christiane Völz.

Der Vorstoß der Parteien bringt zentrale Forderungen auf die politische Agenda, die FHK und andere Akteur*innen seit langem einfordern: Es soll endlich eine gesicherte Finanzierung für Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen verankert werden – eine Grundvoraussetzung für flächendeckende und nachhaltige Hilfe.


Die vorliegenden Anträge greifen bereits bestehende Planungen auf, die von Bund, Ländern und Kommunen, sowie den Verbänden in den vergangenen Jahren entwickelt wurden. Sie sind eine solide Grundlage, die den Weg bereiten, um jetzt politisch entschieden zu sein – und zwar für Schutz und Beratung für alle von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen.

Zudem befürwortet FHK die weiteren Forderungen nach einer vorbehaltlosen Umsetzung der Istanbul-Konvention, weitere gesetzliche Regelungen zu Digitaler Gewalt und Täterarbeit, sowie spezifische Umgangs- und Sorgerechtsregelungen bei häuslicher Gewalt.


FHK begrüßt diesen politischen Willen und appelliert an alle politischen Entscheidungsträger*innen, die Maßnahmen nun entschlossen umzusetzen.