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Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe: Erste kritische Einschätzung

FHK äußert erste Bedenken zum Kabinettsentwurf für die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Bundesregierung legt einen Entwurf für das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) vor, der die Finanzierung und Struktur der Kinder- und Jugendhilfe grundlegend neu aufstellen soll. Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) legt dazu eine erste Kurzeinschätzung vor – ohne in die Verbändeanhörung einbezogen worden zu sein und aufgrund der Kurzfristigkeit ohne umfassende Befassung mit dem gesamten Entwurf.

Kritisch bewertet FHK, dass der Entwurf gebündelte Infrastrukturangebote vor individuell zugeschnittener Unterstützung priorisiert. Ob ein Angebot im Einzelfall tatsächlich geeignet ist, muss künftig aufwändig durch mehrere Fachkräfte geprüft werden – was in der Praxis Zeit kostet und nur gelingen kann, wenn ausreichend Kenntnisse zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vorhanden sind. 

FHK befürchtet, dass akute und individuelle Hilfeangebote dadurch ins Hintertreffen geraten. Auch bei der Neufassung des § 8a SGB VIII, der eigentlich EU-Vorgaben zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt umsetzen soll, bleibt unklar, welche „betroffenen Stellen“ konkret gemeint sind – eine ausdrückliche Nennung von Gewalthilfeeinrichtungen fehlt.

Weiterer Kritikpunkt ist die vorgesehene Neuregelung zum begleiteten Umgang: Zwar soll dieser künftig an einem „geeigneten“ Ort stattfinden, doch die von der EU-Richtlinie geforderte Aufsicht durch geschulte Fachkräfte findet keinen Eingang ins Gesetz. Auch die Chance, das nach der Istanbul-Konvention vorgesehene Einigungsverbot bei häuslicher Gewalt im Rahmen des § 17 SGB VIII gesetzlich zu verankern, bleibt ungenutzt. 

Zusätzlich sorgt sich FHK, dass das neue Kriterium der „Wirksamkeit“ in Leistungsvereinbarungen im Bereich häuslicher Gewalt zu einem erheblichen Mehraufwand an Nachweisen führt, obwohl sich Wirksamkeit hier oft nicht eindeutig belegen lässt.


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