Am Montag, den 26. Oktober 2020, hat sich der Paritätische Gesamtverband mit einem Brief an die rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen gewandt, den auch Frauenhauskoordinierung mitgezeichnet hat.
Darin fordern wir die Fraktionen auf, im Rahmen der Gesetzesinitiative zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 53 StPO auch auszuweiten auf Mitarbeitende in anerkannten Fachberatungs- und Unterstützungsstellen für Opfer von Gewalt sowie auf Betroffene von Straftaten wie Menschenhandel, Misshandlung, sexualisierter oder häuslicher Gewalt.
Ein solches Zeugnisverweigerungsrecht würde Unterstützungsangebote für Betroffene deutlich stärken, da hier die Schaffung einer stabilen Vertrauensbasis von zentraler Bedeutung ist.
Den vollständigen Brief finden Sie unten stehend zum Download.