Nach wie vor sind in Deutschland Schutz und Beratung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt für Frauen und ihre Kinder weder flächendeckend noch mit hinreichenden Mitteln gewährleistet. Ein wesentlicher Grund dafür sind die vielerorts bestehenden Finanzierungsmängel beim Hilfe- und Unterstützungssystem. Aufgrund der großen Unterschiede in den rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern – und teilweise sogar innerhalb eines Bundeslandes – ist der Zugang zu Schutz und Beratung für viele gewaltbetroffene Frauen deutlich erschwert. Auch die Corona-Pandemie hat die prekäre Struktur, Ausstattung und Absicherung des Frauengewaltschutzes in Deutschland noch einmal verdeutlicht. Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Fallzahlen von häuslicher und sexualisierter Gewalt ist dieser Zustand nicht mehr hinnehmbar.
Anlässlich des vierten Fachworkshops zum Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen, zu dem das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08. September 2020 einlädt, unterstreichen FHK und die BAG FW noch einmal die Notwendigkeit eines bundesweiten Rechtsanspruches auf Schutz vor Gewalt und unterziehen ein entsprechendes Gutachten im Auftrag des BMFSFJ einer ersten Bewertung.
Bewertung des Gutachtens: „Gesetzestechnische Umsetzung eines Sozialleistungsanspruchs auf Unterstützung für von Gewalt betroffene Personen, insbesondere für Frauen und ihre Kinder“
Im Auftrag des BMFSFJ erstellte Prof. Rixen, Universität Bayreuth, bereits im Juli 2017 ein Gutachten zu Möglichkeiten der gesetzlichen Umsetzung eines solchen Rechtsanspruches. In ihrer gemeinsamen Erklärung nehmen FHK und BAG FW Stellung zu verschiedenen Aspekten des Gutachtens, u.a. zu den Theman:
- Verortung der Regelung im SGB XII
- Leistungsberechtigte
- Unterstützende Infrastruktur
- Gegenstand der Leistungen: Zugang zu „Zufluchtsstätten“ und Beratungsstellen
- Unbedingtheit des Anspruchs – Spielraum für nachträgliche Kostenbeteiligung
- Finanzieller Rückgriff bei der gewalttätigen Person
- Leistungserbringungsrecht
- Gesetzgebungskompetenz – Verfassungs- und finanzrechtliche Aspekte
Die vollständige Stellungnahme samt Evaluierung der Regelungsvorschläge aus dem Rixen-Gutachten 2017 entnehmen Sie der beigefügten Erklärung.