Zum Gesetzestwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (BT-Drucksache 20/12349) hat sich FHK bereits im Vorfeld mit je einer Stellungnahme in 2023 und in 2024 geäußert. Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wurde FHK als Sachverständige in eine Sitzung des Innenausschusses am 11. November 2024 eingeladen, um zu den geplanten Änderungen im Bundesmeldegesetz Stellung zu nehmen.
FHK konnte dabei auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für eine Auskunftssperre für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sowie einen besseren Schutz der geheimen Adresse eines Frauenhauses hinweisen. Weitere Sachverständige nahme u.a. den Berechtigtenkreis von Auskunftssperren, den Mehraufwand der Meldebehörden und Datenschutz in den Blick. Nähere Einzelheiten einschließlich der Aufzeichnung der Ausschusssitzung sind diesem Link zu entnehmen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_inneres/anhoerungen/1027760-1027760.
Inwieweit der Gesetzentwurf in der aktuellen Phase eingeschränkter Handlungsfähigkeit der amtierenden Regierung weiter befördert, geändert und verabschiedet werden wird, ist nicht absehbar.