Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) hat zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Strafprozessordnung Stellung genommen. Dieser zielt darauf ab, ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen sowie für die ehrenamtliche Rechtsberatung einführen soll.
FHK begrüßt den Entwurf ausdrücklich. Mitarbeiter*innen im Frauengewaltschutz unterliegen zwar bereits einer strafbewehrten Schweigepflicht, können aber bislang im Strafverfahren zur Aussage verpflichtet werden – was zu erheblichen Loyalitätskonflikten führt und das für die Beratungsarbeit essenzielle Vertrauensverhältnis gefährdet. Betroffene, die bereits Kontrollverlust durch die erlebte Gewalt erfahren haben, verlieren zusätzlich Sicherheit, wenn sie wissen, dass ihre Berater*innen zur Aussage gezwungen werden können – bis hin zur drohenden Beschlagnahme von Klient*innenakten.
FHK weist zudem darauf hin, dass sich die Situation im Frauengewaltschutz von anderen Praxisfeldern unterscheidet: Die Klient*innen sind in der Regel selbst Zeug*innen und nicht Beschuldigte im Strafverfahren. Ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Fachkräfte würde daher nicht nur das Vertrauensverhältnis schützen, sondern auch die Aussagebereitschaft der Betroffenen stärken – und damit letztlich einer wirksameren Strafverfolgung dienen. Auch die geplante Ausweitung auf ehrenamtliche Rechtsberatung im Rahmen von Law Clinics bewertet FHK positiv, da diese zunehmend eine wichtige Lücke bei der anwaltlichen Vertretung gewaltbetroffener Frauen schließt.
FHK regt abschließend eine Evaluierung des Gesetzes an, um dessen Wirkung in der Praxis zu überprüfen.





















