FHK-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Mit einem neuen Gesetzesentwurf möchte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dazu beitragen, Kinder besser gegen sexualisierte Gewalt zu schützen. Mit besonderem Augenmerk auf Kinder, die mit ihren Müttern Schutz vor häuslicher Gewalt suchen, nimmt FHK Stellung zum vorgelegten Referentenentwurf.

FHK-Stellungnahme zum Referententwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Nicht erst nach den jüngsten erschreckenden Fällen sexuellen Missbrauchs und von Pädophilie hat sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entschieden, das Strafrecht im Hinblick auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder ändern zu wollen.

Für die Änderung und die Einführung verschiedener Straftatbestände verwendet der Referentenentwurf des BMJV erstmalig der Begriff „sexualisierte Gewalt“. Zur besseren Begleitung der Kinder werden gleichzeitig Vorschriften im Familienverfahrensrecht (altersunabhängige Anhörung der Kinder, Stärkung der Figur des Verfahrensbeistands) angepasst sowie Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichter_innen formuliert.

Der entsprechende Referentenentwurf lag vielen Verbänden zur Stellungnahme vor. FHK hat eine Einladung zur Verbändebeteiligung nicht erhalten, was wir bedauern. Dennoch nutzen wir die Gelegenheit einer Stellungnahme. Wir haben die gewaltbetroffenen Frauen mit ihren Kindern im Blick, die vor häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus oder eine Schutzunterkunft fliehen müssen. Wir schließen uns der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vom 14.09.2020 an und ergänzen diese in einigen Punkten.

Genaueres entnehmen Sie der unten stehenden Stellungnahme von Frauenhauskoordinierung. Beigefügt ist auch der Referentenentwurf des BMJV.