FHK nimmt Stellung zur geplanten Änderung des Stalking-Paragraphen (§238 StGB)

Um effektiver gegen Nachstellung vorzugehen und auch Cyberstalking besser zu erfassen, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Änderung des „Stalking-Paragraphen“ (§ 238 StGB) vorgelegt. Frauenhauskoordinierung (FHK) begrüßt diese Initiative und hat Stellung genommen.

Am 15. Februar 2021 hat das BMJV einen - noch mit der Bundesregierung abgestimmten - Referentenentwurf zur Änderung des Paragraphen 238 im Strafgesetzbuch  vorgelegt. Erklärtes Ziel ist es, Nachstellungen / Stalking effektiver zu bekämpfen und auch Fälle von Cyberstalking künftig besser zu erfassen. Der Einladung zur Stellungnahme ist FHK dankend gefolgt. Bereits am 15.Mai 2020 hatte Frauenhauskoordinierung zur Evaluierung der Neufassung des §238 StGB Stellung genommen.

FHK begrüßt die Initiative zur Verbesserung des § 238 StGB. Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen sind häufig gleichzeitig Opfer von digitaler Gewalt und Stalking, insbesondere Cyberstalking. Schwere Deliktformen, insbesondere Stalking, werden überwiegend von Männern an Frauen verübt.  Häufig werden unterschiedliche – nicht nur digitale – Angriffsformen kombiniert. In sehr vielen Fällen kennen die von Stalking betroffenen Frauen den Täter. Wie bei vielen Formen geschlechtssopezifischer Gewalt handelt es sich mithin selten um wildfremde Angreifer, sondern um ehemalige oder aktuelle Beziehungspartner, aber auch Arbeitskollegen, Bekannte oder Nachbarn. Im Frauenhauskontext sind zudem Kinder betroffen, über deren Geräte Standort und Informationen ausspioniert oder preisgegeben werden.

In welchen Punkten der vorgelegte Referentenentwurf den verschiedenen Anforderungen auch in diesem Kontext gerecht wird und an welchen Stellen wir Nachbesserungsbedarf sehen, entnehmen Sie der unten beigefügten Stellungnahme.