Der Verein

Organisations- und Arbeitsstruktur

Satzung

Die Satzung (Stand: November 2021) von Frauenhauskoordinierung e.V. können Sie hier einsehen (PDF).

Mitglieder

Mitglieder von Frauenhauskoordinierung (FHK) sind:

  • Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO)
  • Bundesverband Deutscher Caritasverband e.V. (DCV)
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)
  • Diakonie Deutschland ‒ Evangelischer Bundesverband, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
  • Sozialdienst katholischer Frauen - Gesamtverein e.V. (SkF)

Darüber hinaus gehören FHK weitere Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen als Einzelmitglieder an. Zu den Mitgliedern zählen auch Fördermitglieder, die unsere Arbeit unterstützen.

In den Bundesverbänden und bei den Einzelmitgliedern sind circa 261 Frauenhäuser und 265 Fachberatungsstellen organisiert. Zusammen vertritt FHK einen Großteil des bundesdeutschen Hilfe- und Unterstützungssystems.

    Mitglied werden

    Antragsformular und Beitragsordnung

    Mitglieder erhalten folgende Vergünstigungen:

    • ermäßigte Teilnahmegebühren bei Fachtagungen
    • ermäßigter bzw. kostenloser Bezug von Veröffentlichungen des Vereins
    • Aufnahme in den Verteiler für Informationen und Veröffentlichungen

    Sie können den Verein auch durch eine Fördermitgliedschaft unterstützen.


    Vorstand

    Stefanie Leich
    Gesamtverband e.V. Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband
    Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

    Katrin Frank
    Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband


    Arbeitsgremien von FHK

    Arbeitsgruppen und Fachausschüsse

    Arbeitsgruppen widmen sich sowohl aktuellen als auch längerfristigen Themen und vertiefen die fachliche Arbeit von Frauenhauskoordinierung. Ein Beispiel ist die Arbeitsgruppe Finanzierung, die bereits seit vielen Jahren an Lösungen zur Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen arbeitet.

    Der Fachausschuss Gewaltschutz und Flucht beschäftigt sich mit der Verbesserung des Schutzes von geflüchteten Frauen. Seit 2016 tauschen sich in diesem Ausschuss Expert_innen aus Bundesministerien, Vertreter_innen der Länder und aus kommunalen Spitzenverbänden, aus Migrant_innen-Selbstorganisationen, Mitgliedsverbänden und Nichtregierungsorganisationen aus.


    Mitgliedschaften und Kooperation

    Für FHK sind der Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Organisationen wichtig, weil die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen breite gesellschaftliche Bündnisse über Landesgrenzen hinaus erfordert.

    In diesen Organisationen ist FHK Mitglied:

    • Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)
    • Der Paritätische Gesamtverband e.V.
    • Europäisches Netzwerk „Women against Violence Europe” (WAVE)
    • UN Women e.V.

    In diesen Beiräten wirkt FHK mit:

    • Beirat des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen
    • Beirat des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen
    • Praxispartner im Projekt CEINAV – „Cultural Encounters in Intervention Against Violence“ (abgeschlossen)

    FHK ist aktiv in diesen Gremien:

    • Mitglied Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt beim BMFSFJ
    • Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ des BMFSFJ und von UNICEF

    FHK beteiligt sich an diesen Bündnissen:

    • „Bündnis gegen Schütteltrauma“ des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen
    • CEDAW-Allianz der Nichtregierungsorganisationen
    • „Stärker als Gewalt“ des BMFSFJ
    • Bündnis Istanbul-Konvention