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Kooperation

Gewalt gegen Frauen ist ein komplexes gesellschaftliches Problem. Um sie zu bekämpfen und die gewaltbetroffenen Frauen zu unterstützen, müssen verschiedene gesellschaftliche Einrichtungen und Institutionen koordiniert zusammenarbeiten: zum Beispiel Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Frauenhäuser und Fachberatungsstellen.

Interdisziplinäre Kooperation findet auf der Bundesebene, in den Ländern und in regionalen Bündnissen wie Runden Tischen zum Thema Gewalt gegen Frauen statt. Sie ist fallbezogen, aber auch fallübergreifend erforderlich.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Frauenhäuser und Fachberatungsstellen beteiligen sich an Kooperationsgremien wie regionalen und überregionalen Runden Tischen. Je nach Unterstützungsbedarf der Frauen und ihrer Kinder kooperieren die Mitarbeiterinnen fallbezogen mit den beteiligten Institutionen, Beratungsstellen und Behörden.

Ziele der interdisziplinären Kooperation sind:

  • Interventionen und Maßnahmen zum Schutz für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder besser abstimmen
  • Hilfen effektiver gestalten
  • Gewalttäter in die Verantwortung nehmen

Kooperationsvereinbarungen können die Arbeit erleichtern und die Verbindlichkeit der Zusammenarbeit erhöhen.


WEITERE INFORMATIONEN

Gemeinsam gegen häusliche Gewalt. Kooperation, Intervention, Begleitforschung, Forschungsergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt (WiBIG) 2004


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