Zwangsheirat

Von Zwangsheirat wird gesprochen, wenn einer der Eheleute zur Eheschließung gezwungen wird. Häufig werden die Betroffenen massiv unterdrückt, drangsaliert und von ihrem sozialen Umfeld isoliert. Ihnen droht Gewalt durch die eigenen Familien, insbesondere durch männliche Verwandte, bis hin zum sogenannten Ehrenmord.

Die Grenzen zwischen Zwangsheiraten und arrangierten Ehen sind fließend, weil die Auslegung von Zwang sehr unterschiedlich ausfallen kann. Im Zweifel muss die Perspektive der Betroffenen im Mittelpunkt stehen.

Frauen und Mädchen besonders betroffen

Betroffen sind vor allem Mädchen und Frauen, aber auch Männer erleben Zwangsverheiratung. Belastbaren Zahlen dazu, wie viele Zwangsheiraten in Deutschland geschlossen werden, gibt es nicht.

Die Motive von Familien, ihre Angehörigen zur Heirat zu zwingen, sind vielfältig: Es können materielle Interessen sein, zum Beispiel das Brautgeld, oder die Aussicht auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Andere wollen ihre Kinder auf die Normen des Herkunftskulturkreises verpflichten oder handeln aus Angst vor dem Verlust der Ehre.

Schwerwiegender Menschenrechtsverstoß

Die Zwangsheirat ist eine eklatante Verletzung der Menschenrechte (Art. 16, Abs. 2) und verstößt in der Bundesrepublik Deutschland gegen strafrechtliche und zivilrechtliche Vorschriften. Zwangsheiraten stehen im Widerspruch zu zentralen Werten unserer Verfassung, zur Gleichstellung der Geschlechter, der menschlichen Würde der Betroffenen, ihrer persönlichen Freiheit und einer selbstbestimmten Lebensführung.


WEITERE INFORMATIONEN

Das Recht auf freie Entscheidung bei der Partnerwahl – Leitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratungen, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, 2010


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