Menschenrechtsbericht 2017 des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Untersuchung zu Rahmenbedingungen des Lebens in Flüchtlingsunterkünften

Am 06.12.2017 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen zweiten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt.

 

Zu den Rahmenbedingungen des Lebens in Flüchtlingsunterkünften schreibt das Institut:

"Das Institut hat untersucht, wie das Zusammenleben in Flüchtlingsunterkünften menschenrechtskonform ausgestaltet werden kann. Rund 400.000 Menschen lebten Ende 2016 in Gemeinschaftsunterkünften. Diese Unterkünfte sind für Geflüchtete teilweise für mehrere Jahre ihr Zuhause. Dennoch ist oft nicht klar, unter welchen Umständen der Sicherheitsdienst oder Sozialarbeitende Privaträume betreten dürfen. Teilweise gibt es pauschale Übernachtungsverbote auch für Familienangehörige. Das ist das Ergebnis unserer Auswertung von über 30 Hausordnungen aus Gemeinschaftsunterkünften, Regelungen aus Ländern und Kommunen sowie Interviews mit Sozialarbeitenden.

"Fehlende rechtliche Regelungen ermöglichen Willkür und Machtmissbrauch", stellt Rudolf fest. "Wo es Regelungen gibt, sind diese nicht immer mit grund- und menschenrechtlichen Standards vereinbar. Aufgrund des Machtungleichgewichts zwischen Bewohnerschaft und Personal von Gemeinschaftsunterkünften müssen die Aufsichtsbehörden zudem für niedrigschwellige unabhängige Beschwerdemöglichkeiten sorgen", so Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf Rudolf."

Weiter Informationen sowie einen Link zum Menschenrechtsbericht 2017 finden Sie unter: <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de aktuell news meldung article pressemitteilung-menschenrechte-muessen-taeglich-verteidigt-und-bekraeftigt-werden-menschenrechtsi _blank external-link-new-window external link in new>www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell