Die 24. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) befaßte sich am 1./2. Okt. 2014 in Wiesbaden u. a. mit den Rahmenbedingungen von Frauenhäusern und Opferunterstützungsstellen in den Ländern und stellte fest, dass zwischen den Ländern Unterschiede bestehen.
Die GFMK beschloss, ein länderoffenes Arbeitsgremium unter Federführung von Sachsen-Anhalt einzurichten, an welchem auch der Bund beteiligt sein soll. Ziel des Arbeitsgremiums soll die Erarbeitung von Vorschlägen zur nachhaltigen Verbesserung der Hilfeangebote für gewaltbetroffene Frauen sein, insbesondere wie der Bedarf an Beratung und Schutz in einzelnen Regionen bestimmt werden kann. Der Bund gebeten, in Kooperation mit den Ländern und Kommunen hierzu ein Modellprojekt zu Instrumenten der Bedarfsermittlung durchzuführen.
Im Gespräch mit den vor dem Tagungsgebäude demonstrierenden Frauenhauskolleginnen wurde von der Bundesministerin Manuela Schwesig und der Gleichstellungsministerin Sachsen-Anhalt Angela Kolb mitgeteilt, dass sich Bund und Länder zuerst ohne die Vernetzungen der Frauenhäuser verständigen wollen.
Der Wortlaut des Beschlusses zum TOP 10.9 "Betreuung und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder (AG)" kann der <link http: www.gleichstellungsministerkonferenz.de gfmk-beschluesse.html external-link-new-window externen link in neuem>Homepage der GFMK entnommen werden.




















