Frauenhäuser ausreichend zur Verfügung stellen und deren Finanzierung sichern

Gleichlautenden Antrag hat die SPD Bundestagsfraktion am 20.04.2010 in den Bundestag eingebracht (BT Drs. 17/1409)

In dem Antrag wird u. a. die Bundesregierung aufgefordert, das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen, ob eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich zulässig und möglich ist. Ferner soll sich die Bundesregierung bei den Ländern dafür einsetzen, dass die Finanzierung von Frauenhäusern auf eine sichere Basis gestellt wird. Ziel ist die institutionelle Förderung von Frauenhäusern.

Weiteres: BT Drs 17/1409 <link fileadmin redakteure pdfs aktuelles download das herunterladen der>PDF

 


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