FHK: Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt im Koalitionsvertrag verankern

FHK hat sich mit der Forderung nach der Stärkung des Themas Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen an die Bundestagsfraktionen CDU/CSU, Bündnis 90/Grüne und FDP gewandt.

In Deutschland ist es für viele Frauen alltägliche Realität, körperliche, sexualisierte oder psychische Gewalt zu erleben; auch viele Kinder sind mitbetroffen. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ausdrücklich zum Schutz von Frauen vor Gewalt verpflichtet, diese tritt am 1.1.2018 in Kraft. Das gesamte bundesweite Hilfesystem ist jedoch seit Jahrzehnten unzureichend ausgestattet und ohne eigenständige gesetzliche Basis.

Daher fordern wir die Koalitionspartner auf, im Koalitionsvertrag einen Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder einführen. Der Rechtsanspruch soll in einem Bundesgesetz geregelt und von Bund, Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Auf dieser Grundlage soll eine adäquate finanzielle Ausstattung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen gewährleistet werden.