Für den Rundfunkbeitrag gelten ab dem 01.01.2013 neue Regelungen. Da sich die Situation von Frauenhäusern in einzelnen Punkten erheblich von anderen sozialen Einrichtungen unterscheidet, ist eine Übertragung der dort gefundenen Regelungen nicht geeignet und praxisuntauglich. FHK hat deshalb den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio um eine spezielle Auskunft gebeten und eine Information zum Rundfunkbeitrag erstellt.
Der Leitfaden für Kommunen zur Anwendung des neuen Rundfunkbeitrags gibt zudem eine gute Übersicht über geltende Regeln.




















