Familienausschuss lehnt Anträge zur Frauenhausfinanzierung ab

Im Ausschuss des Deutschen Bundestages für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden heute alle drei Anträge zur Frage der Finanzierung von Frauenhäusern abgelehnt.

Zur Beratung standen an: Ein Antrag der SPD-Fraktion (17/1409), ein Antrag der Linksfraktion (17/243) und ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der aktuellen Pressemeldung des Bundestages ist zu entnehmen, dass die CDU/CSU Fraktion abwarten will, zu welchem Schluss die von der Bundesregierung derzeit erarbeitete Prüfung der Möglichkeit einer Bundesfinanzierung von Frauenhäusern komme. Neben diesem strukturellen Problem gebe es aber noch ein weiteres, nämlich die Zuständigkeit von zwei Ministerien in diesem Bereich, dem Familien- und dem Arbeitsministerium. Auch hier sei eine Überprüfung der Kompetenzen nötig. Weiterhin ist der Pressemeldung zu entnehmen, dass auch die FDP-Fraktion ihre grundsätzliche Sympathie für die Anträge betonte. Diese würden jedoch zum falschen Zeitpunkt kommen, da derzeit nicht nur die Bundeszuständigkeit geprüft werden, sondern auch der Bericht zur Lage der Frauenhäuser abgewartet werden müsse, bevor weitere Schritte unternommen würden.

Hier die aktuelle Meldung aus dem Bundestag:

<link http: www.bundestag.de presse hib>www.bundestag.de/presse/hib/2010_05/2010_143/01.html