Union, SPD und Grüne im Bundestag: Einigung beim Gewalthilfegesetz

Das Gewalthilfegesetz soll nach Angabe der Bundestagsfraktionen der SPD, CDU/CSU und der Grünen kommen – und damit auch der Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung.

 

Eine orangefarbene Kachel auf dem in weißer Schrift auf lila Hintergrund steht: Gute Nachrichten für das Gewalthilfegesetz!

Die Verabschiedung des Gewalthilfegesetz rückt näher: Die Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen haben angekündigt, den Gesetzentwurf noch diese Woche auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen.

Ziel ist es, einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung für gewaltbetroffene Frauen zu schaffen. Der Bund will damit Verantwortung übernehmen und die Länder finanziell bei der Versorgung von Betroffenen unterstützen.

Nach der geplanten Verabschiedung im Bundestag muss der Bundesrat dem Gesetz in seiner Sitzung am 14. Februar 2025 noch zustimmen – rechtzeitig vor den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025.

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) begrüßt diesen wichtigen Schritt.

Am 27. Januar 2025 war FHK als Sachverständige zu einer Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Gesetz geladen und betonte in ihrem Statement die dringende Umsetzung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode. Die Zustimmung für den Gesetzesentwurf während der Anhörung war groß und die meisten der geladenen Sachverständigen haben für eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode plädiert.