Tätertypologien
In der Forschung zur häuslichen Gewalt gibt es verschiedene Tätertypologien, die helfen, das Verhalten, die Motive und Hintergründe der Täter besser zu verstehen. Diese Typologien sind nicht absolut zu betrachten, aber sie bieten eine nützliche Kategorisierung.
Die Tätertypen überschneiden sich teilweise und es gibt Mischformen. Besonders gefährlich sind Täter mit hoher Kontrolle und manipulativen Strategien, da die Gewalt oft systematisch und langfristig ist.
Ein Erklärungsmuster zu Tätertypologien im Bereich der häuslichen Gewalt haben Holzworth und Munroe & Stuart als Modell zur Klassifizierung von Tätern ausgearbeitet. Die Forscher identifizierten anhand empirischer Studien vier Haupttypen von Tätern, basierend auf ihrem Gewaltverhalten und ihrer Persönlichkeit:
1. Family-Only Täter (nur innerhalb der Familie gewalttätig)
Die Gewalt beschränkt sich auf die Partnerschaft und die Familie. Es zeigt sich eine geringe bis moderate Gewaltintensität in der Partnerschaft. Es liegen keine schwerwiegenden psychischen Störungen oder Persönlichkeitsstörungen vor. Meist sind Stresssituationen oder Konflikte Auslöser für die Ausübung von Gewalt in verschiedenen Formen. Die Ursachen liegen in mangelnden sozialen Fähigkeiten, Kommunikationsproblemen und Impulskontrollproblemen. Es gibt keine kriminelle Vorgeschichte.
2. Dysphoric/Borderline Täter (emotional-instabiler Täter)
Dieser Tätertyp zeichnet sich durch emotionale Instabilität, Eifersucht und starke Verlustängste aus. Oftmals liegen Persönlichkeitsstörungen, wie Borderline oder Depressionen vor. Gewalt wird nicht nur physisch, sondern auch emotional und psychisch zur Durchsetzung der eigenen Machtansprüche angewandt. Häufig zeigt der Täter nach Gewalttaten Reue. Diese hält jedoch meist nicht lange an. Zudem ist der Täter stark rückfallgefährdet.
3. Generally Violent/Antisocial Täter (allgemein gewalttätiger Täter)
Der generell gewalttätige Täter richtet seine Gewalt nicht nur gegen die Partnerin und Kinder, sondern auch gegen andere Menschen (zum Beispiel Freunde, Kollegen, Fremde). Häufig hat er eine kriminelle Vergangenheit und zeichnet sich durch impulsives Verhalten aus. Fehlende Empathie, sowie eine antisoziale Persönlichkeitsstörung sind hier häufig zu beobachten. Die ausgeübte Gewalt ist wesentlich schwerwiegender und häufiger als bei anderen Tätertypen. Eine weitere Begleiterscheinung ist oftmals Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
4. Low Level Antisocial Typ
Männer dieses Typus fallen in Bezug auf antisoziale Einstellungen und Verhaltensweisen zwischen Typ 1 und Typ 3, haben aber keine Persönlichkeitsstörung. Im Wesentlichen lassen sich die Auffälligkeiten mit Dissozialität beschreiben. Auch diese Täter begehen viele Taten geplant, kontrolliert und ohne wesentlichen Verlust der Steuerungsfähigkeit. (Holtzworth-Munroe & Meehan 2004)
Diese Beschreibung von Tätertypologien ist bis heute eine der wichtigsten Klassifikationen in der Forschung zu häuslicher Gewalt und wird häufig in der Praxis verwendet, um passende Interventionsmaßnahmen zu bestimmen. Sie dienen auch zu einer ersten und weiteren Risikoeinschätzung im Bereich der häuslichen Gewalt.
Täterstrategien
Eine Erkenntnis in der Praxis ist es, dass es häuslichen Gewalttätern erstaunlich gut gelingt das Netzwerk oder einzelne Beteiligte zu manipulieren und zu täuschen. Opfer und Umfeld werden getäuscht und instrumentalisiert. Die Täter wenden Strategien an, um ihre eigenen Ziele zu erreichen und greifen dabei auf Taktiken zurück, mit den sie bereits öfter Erfolg hatten. Sie haben häufig lange Erfahrungen darin gesammelt, was für sie in der Situation von Vorteil ist. In der Praxis ist zu beobachten, dass sich diese täter-typischen Verhaltensweisen im Verlauf der Täterarbeit zeigen. Man muss sich bewusst machen, dass funktionierende Täterstrategien innerhalb des Interventionsprozesses die Gefährdung der Opfer erhöhen. Von den zahlreichen vorhandenen Täterstrategien lassen sich im gezielten Gespräch einige klar identifizieren.
So zeigen sie oftmals sozial erwünschtes Verhalten/ übermäßige Anpassung. Selbstabwertung nach der Tat, Zustimmung auf Äußerungen von eventuellen Helfer*innen und sozial angepasste Phrasen sind typische Strategien. Häufig werden der helfenden Person auch Komplimente gemacht, welche aber das Ziel haben, das Netzwerk und ihre Beteiligten auf ihre Seite zu ziehen. Die Partnerin oder Personen, die die Partnerin stützen, werden öffentlich verbal abgewertet.
Die Partnerin oder Ex-Partnerin wird als Lügnerin, schlechte Mutter, psychisch krank, durch Halbwahrheiten und gezielte Lügen angegriffen. Häufig werden auch Missverständnisse vorgegeben. Oftmals sucht der Täter gezielt nach Mitleid und Verständnis. Eigenes Gewaltverhalten wird geleugnet, gerechtfertigt und bagatellisiert. Auffällig ist, dass im Rahmen der Strategie eine auffällige ständige Abwertung von Frauen im Allgemeinen erfolgt.
Der Täter versucht sehr bewusst, eine Spaltung innerhalb der Netzwerkpartner zu erreichen. So äußert er im Gespräch, dass es ihm guttue, nun mit jemanden zu sprechen, der ihm zuhören würde, weil er dies bei vielen anderen vermissen würde. „Mit ihnen kann ich gut, mit Herrn Y überhaupt nicht.“ Im weiteren Verlauf der Gespräche nimmt man oftmals mehr und mehr wahr, dass es den Tätern in erster Linie um die eigenen Empfindungen und Bedürfnisse geht und diese für ihn im Mittelpunkt stehen. Gefühle anderer Menschen werden von ihm auf Nachfragen nicht erläutert, sondern er kommt recht schnell wieder zu sich selbst zurück (Egozentrismus, Steingen u.a. 2020*).
Diese fehlende Übernahme der Verantwortung zeigt sich oft auch in einer sogenannten Täter-Opfer-Umkehr. Das eigene Fehlverhalten wird auf das Opfer projiziert. So soll der Eindruck entstehen, dass er nur auf das Fehlverhalten der Partnerin reagiert. Diese Aufzählung könnte endlos fortgesetzt werden. Es ist zu beobachten, dass bei allen aufgezeigten Tätertypen diese Strategien vom Täter eingesetzt werden (Steingen u.a. 2020).
Grundverständnis von Gewalt der Täterarbeit Häusliche Gewalt
- Gewalttätiges Verhalten ist erlernt; alternative, sozialverträgliche Verhaltensweisen können erlernt werden.
- Täter sind für ihr gewalttätiges Verhalten zu 100 % verantwortlich.
- Gewalttätiges Verhalten ist zielgerichtet und beabsichtigt.
- Gewalttätigem Verhalten liegt eine Entscheidung zugrunde.
- Gewalttätiges Verhalten ist in historische und gesellschaftliche Verhältnisse und damit immer auch in Geschlechterverhältnisse eingebunden. Es dient überwiegend der Stabilisierung und Erhaltung von Machtverhältnissen.
- Gewalttätiges Verhalten ist kein unabwendbares Schicksal, sondern veränderbar.
- Gewalttätiges Verhalten zielt darauf ab, Kontrolle zu sichern und Macht (wieder-) herzustellen.
- Häusliche Gewalt ist kein Problem der sozialen Lage (Schicht, Beruf, Einkommen).
Die Standards für die Arbeit mit männlichen Tätern wurden von 2009 bis 2014 in Kooperation mit den Bundesfrauenunterstützungsverbänden weiterentwickelt, modifiziert und 2019 überarbeitet. Einen wesentlichen Aspekt bildete hierbei die Weiterentwicklung der Kooperation von Frauenunterstützung und Täterarbeit, da sich in den zurückliegenden Jahren deutlich gezeigt hat, dass eine für das Problem angemessene Bearbeitung des Themas „Partnerschaftsgewalt“ die Kooperation dieser beiden Gruppen bzw. aller im Prozess Beteiligten unabdingbar ist. Nur im Rahmen von gut ausgerichteter Netzwerkarbeit ist die sachgerechte Bearbeitung von Gewalt in Partnerschaften möglich (BMFSFJ 20194 , Steingen 2019a).
Zugangswege in das Täterprogramm
Sogenannte Selbstmelder können sich aus eigenem Antrieb an die Täterarbeitseinrichtungen wenden. Dabei zeigt die Praxis, dass sich dieser Klientenkreis mehr durch Druck der Frau, des Jugendamtes, des Umfeldes oder z.B. auf Anraten der Polizei bei der Einrichtung meldet. Daraus wird deutlich, dass eine gute Netzwerkarbeit unabdingbar ist.
Die Staatsanwaltschaft kann seit Einführung des neuen Gesetzes zur Täterverantwortung zum 01.03.2013 ein Verfahren nach § 153a StPO mit der Maßgabe zur Teilnahme am Täterprogramm (Soziales Training) für die Dauer von 12 Monaten vorläufig einstellen. Bis zur Einführung dieses Gesetzes war die Dauer einer vorläufigen Einstellung auf sechs Monate beschränkt. Aufgrund der langfristigen Arbeit mit den Tätern konnte dies ein Hinderungsgrund für die Anwendung dieser Möglichkeit sein.
Ebenfalls neu ist seit Einführung des Gesetzes, dass das Gericht nun nach § 59, 59a, II, Ziff.5 StGB, die Möglichkeit hat, im Wege der Verwarnung mit Strafvorbehalt eine Weisung zur Teilnahme an einem „Sozialen Trainingskurs“ auszusprechen. Diese Verwarnungen haben oftmals eine Laufzeit von zwei Jahren, so dass eine langfristige Arbeit mit den Tätern möglich ist.
Nach § 56c StGB kann das Gericht im Rahmen einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, die Auflage zur Teilnahme am Täterprogramm machen.
Das Familiengericht kann die Teilnahme am Täterprogramm zur Gewährung des Umgangsrechts für Väter zur Bedingung machen. Allerdings hat eine Nichtteilnahme keine strafrechtliche Wirkung, sondern nur Auswirkungen auf das Umgangsrecht.
Erläuternd muss hierzu gesagt werden, dass der Zugangsweg für die inhaltliche Arbeit der Tätereinrichtung nicht von Belang ist, da bei allen Teilnehmern die ausgeübte Partnerschaftsgewalt Ursache für die Teilnahme ist.
Praxis der Täterarbeit
Die Trainingsprogramme (Evaluation durch Kartky et al., 2011)6 bestehen in der Regel aus einer sogenannten Orientierungs- oder Motivationsphase und der Basisarbeit. Die Orientierungsphase findet im Einzelsetting statt. In dieser Phase der Arbeit werden das Erstgespräch und die Anamnese durchgeführt.
Das Erstgespräch ist in vier Blöcke aufgeteilt und dient der Informationsgewinnung, der Informationsvermittlung sowie der Schaffung einer Arbeitsgrundlage mit dem Klienten. Außerdem geht es um weitere organisatorische Fragen.
1. Informationsgewinnung
Die Hauptfrage lautet: „Wer sitzt mir gegenüber und was hat er getan?“ Dies dient der Erfassung der Lebenssituation des Klienten sowie dessen Sichtweise auf die Gewaltsituation. Außerdem wird der Anlass der Teilnahme abgeklärt, damit verbunden ergibt sich auch, wodurch die Motivation an der Teilnahme an einem sozialen Training entstanden ist. Wichtig ist natürlich auch zu klären, ob es Stressfaktoren wie Alkoholkonsum oder Arbeitslosigkeit gibt.
2. Informationsvermittlung
Hier geht es um „Informationen über Rahmen, Ziele und Inhalte der Arbeit“. Der Klient erhält einen groben Überblick der Themen und Inhalte der (Gruppen-)Arbeit. Es werden organisatorische Dinge, wie beispielsweise Umfang der Maßnahme, Zeiten, finanzielle Eigenbeteiligung, Gruppengröße und Umgang miteinander abgeklärt. Essentiell für die Arbeit ist auch das Thema „Schweigepflichtentbindung“, das heißt: „Worüber sprechen wir mit wem?“
3. Schaffung einer Arbeitsgrundlage mit dem Klienten
Eine gute Ausgangsbasis ist für die Arbeit mit dem Klienten unerlässlich. Um dies zu erreichen, wird die Haltung der Trainer*innen verdeutlicht.
Der Klient soll sich dazu äußern, wie er über die Auflage denkt und weshalb er sich zur Teilnahme entschieden hat. Damit verbunden ist die Zielsetzung: Was will er für sich erreichen? Diese Frage ist von großer Wichtigkeit bei dem bereits unter dem Punkt Informationsgewinnung erwähnten Thema Motivation. Insbesondere diese eingangs geführten Gespräche haben das Ziel, die intrinsische Motivation zu stärken.
Möglich ist aber auch, dass eine Teilnahme nicht als sinnvoll angesehen wird und die Frage gestellt werden muss: „Was kann/sollte er stattdessen tun?“
4. Organisatorisches
Aushändigung und Besprechung von Unterlagen. Hierzu gehören die Teilnahmevereinbarung, die Gewaltverzichtserklärung, die Entbindung von der Schweigepflicht und abschließend die Regelung der finanziellen Eigenbeteiligung.
Anamnese und Diagnostik
In dieser ersten Phase der Interventionsarbeit sollen im Rahmen einer ausführlichen Anamnese mindestens drei Gespräche mit dem Klienten geführt werden, die zur Erhellung seiner individuellen persönlichen Aspekte beitragen sollen. Dabei geht es vor allem darum, beim Klienten Ressourcen zu finden, die als Grundlage für die weitere Interventionsarbeit dienen können.
Die Gespräche sollen dazu dienen, seine Motivation zur Teilnahme von einer oftmals extrinsischen Motivation in eine intrinsische zu wandeln. Für die Erstellung der Sozialanamnese sollen hier zusätzlich relevante Informationen von Dritten eingeholt werden. Außerdem kommen in der Anamnesephase standardisierte, empirisch fundierte und validierte Diagnose- und Evaluationsinstrumente zum Einsatz.
In den Gesprächen mit dem Klienten sollen auch diese Fragen beantwortet werden:
- Was genau hat der Mann getan (Tathergang und Problemeinsicht)?
- Wie wird über die ausgeübte Gewalt gesprochen?
- Welche Möglichkeiten der Konfliktbewältigung gibt es in der Partnerschaft?
- Wer setzt welche Regeln?
- Gibt es Stressfaktoren wie Trennung, Alkoholsucht, Arbeitslosigkeit?
Die Gespräche dienen der Einschätzung einer aktuellen Gefährdung der Partnerin (oder Ex-Partnerin) und der Kinder. Ein erster Notfallplan wird im Rahmen des Sicherheitsaspektes erarbeitet.
Nach Abschluss der Anamnesephase wird über die Weiterarbeit mit dem Klienten entschieden. Die Anamnese dient also auch zum Erkennen eigener Grenzen in der Arbeit.
Langfristige Arbeit mit den Tätern
Ist die erste Phase abgeschlossen, schließt sich das sogenannte Basisprogramm an, welches in der Regel in Gruppenarbeit durchgeführt wird, wenn es die personellen und finanziellen Ressourcen erlauben. Auf Bundesebene ist die Anzahl der Gruppensitzungen noch nicht einheitlich. So schwankt die Anzahl zwischen 18 und 30. Überall gibt es aber feste Bausteine, die während des Programms abgearbeitet werden. Die Gruppen werden einrichtungsspezifisch entweder geschlossen, halb offen oder offen angeboten. Bei der geschlossenen Gruppe ist keine Aufnahme während des Verlaufs möglich, bei den halb offenen nur zu bestimmten Zeitpunkten, bei der offenen Gruppe ist eine Aufnahme jederzeit möglich.
Die offenen Gruppen haben den Vorteil, dass Wartezeiten vermieden werden, jedoch im Gegenzug immer wieder ein neuer gruppendynamischer Prozess entsteht, der durch die Trainer*innen beobachtet und begleitet werden muss. Die Zusammensetzung des Trainer*innenteams ist im Idealfall geschlechtsheterogen. Zusätzlich zur Gruppe werden Einzelgespräche angeboten. Dadurch erhalten die Klienten die Möglichkeit, Dinge anzusprechen, die in der Gruppe keinen Platz haben. Nach dem erfolgten Abschluss der Maßnahme wird in einem 3-monatigen Turnus eine begleitende Nachsorgegruppe angeboten. Hier haben die Teilnehmer die Möglichkeit, über ihre aktuelle Situation zu sprechen und mit den Trainer*innen eventuelle Probleme zu thematisieren und ggf. zu bearbeiten.
Feste Bausteine in langfristigen Täterprogrammen sind (Auszug):
| Einführung | Vorstellung Befürchtungen/Erwartungen Regeln Gewaltverzichtserklärung |
| Gewaltarbeit | Gewaltdefinition Gewaltformen/Rad der Gewalt Verantwortung/Schuld Gewalthandlungen Vor-/Nachteile von Gewalt Gewaltkreislauf/Gewaltampel I Gewaltkreislauf/Gewaltampel II Tatrekonstruktion/Slow Motion Notfallplan |
| Partnerschaft | Wie ärgert mich meine Partnerin / Wie ärgere ich meine Partnerin Was tut meine Partnerin mir Gutes / Was tue ich meiner Partnerin Gutes Wie sollte meine Partnerin sein Sexualität/sexualisierte Gewalt Trennung (Was wäre wenn) Abhängigkeit Brief an die Partnerin |
| Gefühle | Welche Gefühle gibt es/Gefühlsvariationen Gefühle wahrnehmen und ausdrücken (Übung: „Gürtellinie“) Eigene Gewalterfahrungen |
| Kommunikation | Kommunikation in der Familie Übung „Kontrollierter Dialog“ Verbale Verletzungen |
| Gender | Männerbild (Männer sind…) Wie sieht der ideale Mann aus? Frauenbild (Frauen sind…) |
| Vaterrolle | Vater-Selbst-Test Sind Väter Familienfreunde? Video: „Kennst du das auch?“ |
| Eigene Erfahrungen | Rückblende in die erlebte Gewalt – spezielle Übung |
Aus dieser Übersicht kann entnommen werden, dass eine längerfristige Arbeit mit den Klienten notwendig ist, um die Gewaltproblematik adäquat anzugehen. Untermauert wird dies durch die Ergebnisse der Evaluation der Interventionsstelle in Landau (Rheinland-Pfalz). Hier wurde festgestellt, dass sich die körperliche Gewalt relativ zeitnah nach erfolgter und weiter betreuter Intervention in den meisten Fällen schnell abbaut (3 Monate).
Im Bereich der psychisch ausgeübten Gewalt lässt sich jedoch erst nach einer Phase der Stagnation, nach ca. 9 Monaten, eine erkennbare Reduzierung der Gewalt in diesem Bereich beobachten. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Arbeit mit den Tätern die Dauer von 12 Monaten nicht unterschreiten sollte, wodurch das langfristige Konzept der Täterarbeitseinrichtungen auch wissenschaftlich fundiert untermauert wird.
Eine Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt erarbeitet gerade mit finanzieller Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium einen Baustein mit dem alle Täterarbeitseinrichtungen in die Lage versetzt werden sollen, eine einheitliche Eingangsdiagnostik vor der Aufnahme von Tätern in die Programme anzuwenden.
Umgang mit erneuter Partnerschaftsgewalt und Ausschluss aus dem laufenden Täterprogramm
Die Verfahren bei erneuten Gewalttaten und Ausschlussgründe aus dem laufenden Täterprogramm sind im Standard der BAG Täterarbeit HG (BMFSFJ, 2019) geregelt. Die Ausschlussgründe müssen vorab auch mit den Teilnehmern vertraglich vereinbart werden, um Transparenz und Vorhersehbarkeit zu sichern.
Die Teilnehmer verpflichten sich demnach, Gewalthandlungen von sich aus anzusprechen. Oft fällt es Männern leichter, erneute Gewalthandlungen zunächst im Einzelsetting anzusprechen, zum Beispiel im Rahmen eines Krisengespräches. Die Aufarbeitung der Taten erfolgt jedoch in der Gruppe. Eine Verlängerung des Täterprogramms ist in diesen Fällen anzustreben.






















