Frauenhauskoordinierung e.V. stellt die aktualisierte Rechtsinformation "Frauen in Frauenhäusern mit Anspruch auf ALG II nach dem SGB II" zur Verfügung.
Mit dieser Handreichung aktualisieren wir die von Frauenhauskoordinierung e.V. seit 2005 herausgegebenen Rechtsinformationen zu Fragen des Sozialleistungsbezuges nach dem SGB II im Frauenhaus.
Dabei bearbeiten wir die Fragen, die bei der Geltendmachung der Ansprüche der Frauen und ihrer Kinder auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Unterkunft (ALG II) aus unserer Erfahrung am häufigsten zu Problemen geführt haben. Die Information behandelt deshalb nicht alle Fragen. Insbesondere der Bereich der Einkommens- und Vermögensanrechnung ist nur angerissen. Auf das neue Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche gehen wir in Punkt 5.8. ein. Wir geben Ihnen am Schluss des Papiers außerdem weitergehende Hinweise auf Informationen.
Die Rechtsinformation "Frauen in Frauenhäusern mit Anspruch auf ALG II nach dem SGB II" können Sie ab dem 18. Juli 2011 in Papierform gegen einen Kostenbeitrag von 5 Euro (für Mitglieder) / 10 Euro (für Nichtmitglieder) bei Frauenhauskoordinierung e. V. bestellen.
Hier erhalten Sie einen Einblick in den Inhalt der Rechtsinformation: