Polizeiliche Kriminalstatistik zu Partnerschaftsgewalt 2020 veröffentlicht

Abermals verzeichnet die Polizei in Deutschland einen Anstieg häuslicher Gewalt. Auch die Zahl der Femizide in Partnerschaften ist im Jahr 2020 deutlich angestiegen. Das geht aus der am 23. November 2021 veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts hervor.

Titelseite PKS Partnerschaftsgewalt 2020

148.031 Betroffene von Partnerschaftsgewalt verzeichnet das Bundeskriminalamt im Jahr 2020. Mit einem Anstieg von 4,4 Prozent setzt das den Trend der Vorjahre fort: Seit Jahren steigt die Zahl der polizeilich gemeldeten Fälle von Gewalt in Partnerschaften. Das BKA geht von einem erheblichen Dunkelfeld nicht erfasster Fälle aus. Mit 80,5 % ist erneut die überwältigende Mehrheit der Betroffenen weiblich (119.165). Insgesamt 139 Frauen wurden 2020 durch ihren aktuellen oder ehemaligen Partner getötet - 22 Frauen mehr als noch 2019.

Knapp zwei Drittel der Fälle werden innerhalb bestehender Partnerschaften oder Ehen verzeichnet. In 37,9 % der Fälle werden die Taten durch den/die Expartner_in begangen. Die Delikte verteilen sich wie folgt:

  • 61,6 % vorsätzliche einfache Körperverletzung
  • 22,3 % Bedrohung, Stalking, Nötigung
  • 12,2 % gefährliche Körperverletzung
  • 2,3 % Vergewaltigung, sex. Nötigung, sex. Übergriffe
  • 0,3 % Mord und Totschlag
  • 1,3 % andere Delikte

Auch das bundesweite Hilfetelefon vermeldet für das Jahr 2020 einen deutlich Anfragenzuwachs von 15 Prozent.

Häusliche Gewalt in der Pandemie

Fachverbände, darunter Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), hatten bereits zu Beginn der Pandemie vor einem erhöhten Risiko häuslicher Gewalt gewarnt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass inbesondere Lockdown-Phasen den Kontakt zu Unterstützungseinrichtungen erheblich erschweren. Dies bestätigt sich auch in der im November 2021 von FHK veröffentlichten Frauenhaus-Statistik 2020.

"Jede Stunde werden in Deutschland durchschnittlich 13 Frauen Opfer von Gewalt in Partnerschaften. Alle zweieinhalb Tage stirbt eine Frau durch die Gewalttat ihres Partners oder Ex-Partners. Die Justiz muss diese Taten mit großer Entschiedenheit gegen die Täter und mit aller Sensibilität für die Betroffenen verfolgen",

formuliert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht in der Pressemeldung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Mit dem Projekt „Hilfesystem 2.0“ ermöglichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kurzfristig gemeinsam mit FHK die Verbesserung der digitalen Ausstattung des Hilfesystems, um den Zugang zu Schutz & Hilfe in der Pandemie zu erleichtern. Weiterehin bestehende Strukturdefizite, darunter 14.000 fehlende Frauenhausplätze bundesweit, erschweren auch in der Corona-Pandemie einen flächendeckenden, bedarfsgerechten Schutz aller betroffenen Frauen.

Die vollständige PKS 2020 ist hier abrufbar.