Geflüchtete Frauen sind oft unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt - in den Herkunftsländern, auf der Flucht, aber auch in Deutschland. Fachberatungsstellen und Frauenhäuser unterstützen und beraten gewaltbetroffene geflüchtete Frauen und bieten spezifische Angebote an.
In der Praxis tauchen dabei häufig Fragen und konkrete Probleme auf. Der Bedarf zur Aneignung beispielsweise von Wissen über asyl- und ausländerrechtliche Regelungen, Fragen zum Leistungsrecht, Schutzmöglichkeiten für geflüchtete Frauen oder auch zu Beratungskonzepten ist sehr groß.
Nach den guten Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre finden auch im Jahr 2018 Fortbildungen statt. Eine wird von Frauenhauskoordinierung (FHK), die andere vom bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe durchgeführt.
Themenschwerpunkte der Fortbildungen sind:
- Aktuelle Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht und Vertiefung juristischer Fragestellungen
- Unterstützung geflüchteter Frauen im Asylverfahren
- Situation gewaltbetroffener geflüchteter Frauen ohne Papiere
- Umgang mit Zuschreibungen, Diskriminierung und Rassismus
- Dolmetschung in der Beratung
Referierende sind Anwält_innen und andere Fachpersonen mit Expertise zur Unterstützung von geflüchteten Frauen.