Am 1. Juli 2025 ist in Deutschland ein neues Gesetz, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch deutlich stärkt, in Kraft getreten. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ werden Einrichtungen, Vereine und Organisationen, die mit Minderjährigen arbeiten, dazu verpflichtet, umfassende Schutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.
Das Amt der*des Unabhängigen Beauftragte*n für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) wird gesetzlich und dauerhaft verankert. Ein regelmäßiger Bericht an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung soll sicherstellen, dass politische Maßnahmen konsequent weiterentwickelt werden. Der Betroffenenrat wird als politisch beratendes Gremium fest etabliert, sodass die Perspektiven und Anliegen von Betroffenen systematisch in politische Prozesse einfließen.
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission führt weiterhin vertrauliche Anhörungen und öffentliche Hearings durch. Schutzkonzepte und Fallanalysen sollen verbindliche Qualitätsstandards in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe werden. Zudem wird ein medizinisches Beratungsangebot für Fachkräfte im Kinderschutz geschaffen.
Bewertung und Einordnung durch Frauenhauskoordinierung e.V.
Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) begrüßt das Gesetz als einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Der Zusammenhang zwischen dem kindlichen Miterleben von Partnerschaftsgewalt und einem erhöhten Risiko für betroffene Kinder selbst sexualisierte Gewalt innerhalb der Familie zu erleben ist in der Forschung gut belegt.
Es gibt vielfach Überschneidungen von Gewalt an Kindern und Gewalt gegen die Mutter. Kinder, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind, haben mehr als doppelt so oft Gewalt gegenüber einem Elternteil beobachtet und miterlebt.[1] Auch Frauenhäuser sind daher ein wichtiger Bestandteil des Hilfesystems und zum Kinderschutz. Die gesetzliche Verankerung stärkt Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.
FHK weist darauf hin, dass das Gesetz allein nicht ausreicht, um Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Themen wie sexualisierte Gewalt im digitalen Raum, geschlechtsspezifische Gewalt in Teenagerbeziehungen, der Zusammenhang von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Partnerschaftsgewalt benötigen konstant Ressourcen für Prävention und Intervention.
Nur mit einem starken, vernetzten Hilfesystem kann der Schutz vor Gewalt langfristig verbessert werden.
[1] Kindler, Heinz (2013): Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung: Ein aktualisierter Forschungsüberblick. In: Kavemann,
Barbara/Kreyssing, Ulrike (Hg.): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. Wiesbaden: Springer VS, S. 27-46.
Deegener, Günther (2014): Kindesmissbrauch - Erkennen, helfen, vorbeugen. Weinheim: Beltz-Verlag.