Das Gewalthilfegesetz (GewHG) bringt zahlreiche neue Regelungen mit sich, die sich über einen langen Umsetzungszeitraum erstrecken – von der Verabschiedung 2025 bis zum vollständigen Rechtsanspruch ab 2032 und der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung 2033. Um diesen komplexen Prozess besser nachvollziehbar zu machen, ergänzt Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) die Übersichtsseite zum Gewalthilfegesetz um einen ausführlichen Zeitstrahl sowie neue Ablaufgrafiken.
Der Zeitstrahl bildet alle zentralen Meilensteine des GewHG chronologisch ab: vom Inkrafttreten der allgemeinen Regelungen 2025 über die Sicherstellungsverantwortung der Länder und den Aufbau der Trägeranerkennungsverfahren bis hin zum Beginn des individuellen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung am 1. Januar 2032.
Ergänzend zeigen zwei neue Grafiken Schritt für Schritt den idealtypischen Ablauf, wie gewaltbetroffene Personen nach dem GewsHG konkret Zugang zu Schutz und Beratung erhalten.
Mit diesen neuen Elementen erweitert FHK die Übersichtsseite zum Gewalthilfegesetz um praxisnahe Orientierungshilfen, die Fachkräften, Trägern und weiteren Interessierten sowohl einen schnellen Überblick über die zeitliche Umsetzung als auch über die konkreten Verfahrensabläufe bei der Inanspruchnahme von Schutz und Beratung bieten.























