Beschwerdemanagement in Frauenhäusern: Start an 4 Modellstandorten

Die Förderung einer partizipativen und fehlerfreundlichen Kultur steht im Mittelpunkt des FHK-Projekts „Beschwerdemanagement zur Qualitätsentwicklung in Frauenhäusern". Am 12. November 2020 erfolgte das virtuelle Kick-off für eine Zusammenarbeit mit vier Modellstandorten im Bundesgebiet.

Mit dem BMFSFJ-geförderten Projekt „Beschwerdemanagement zur Qualitätsentwicklung in Frauenhäusern: Instrument zur Professionalisierung und Partizipation" unterstützt Frauenhauskoordinierung Frauenhäuser bei der Einführung von internen und externen Beschwerdeverfahren sowie bei der Entwicklung einer partizipativen, fehlerfreundlichen Kultur. Beginnend mit einer Fortbildungsreihe soll das seit April 2020 laufende Projekt nun in vier Frauenhäusern modellhaft erprobt werden.

Vier Modellstandorte

Nach Ausschreibung im Juni 2020 wurden für die Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts vier Frauenhäuser im Bundesgebiet als Modellstandorte ausgewählt:

  1. Frauenhaus Saarbrücken, AWO, Saarland
  2. Frauenhaus im SkF Würzburg, SkF, Bayern
  3. Frauen- und Kinderschutzhaus Ammerland-Wesermarsch, Diakonie, Niedersachsen
  4. Frauenhaus Neustadt an der Weinstraße, Paritätischer, Rheinland-Pfalz

Die Auswahl der vier Standorte sollte eine möglichst große Vielfalt bezüglich der Kriterien 

  • Bundesland
  • Träger / Wohlfahrtsverband
  • Frauenschutzwohnung, Frauenhaus mit / ohne Frauenschutzwohnung
  • Niedrige / hohe Anzahl an Frauenhausplätzen

gewährleisten.

Partizipation von Frauenhaus-Bewohner_innen

Die Partizipation von gewaltbetroffenen Frauen, Kindern und Jugendlichen im Frauenhaus eröffnet die Möglichkeit, dass ihre Expertise zur Qualitätsverbesserung der Einrichtung beitragen kann. Darüber hinaus tragen solche Teilhabeprozesse stark zum Empowerment der beteiligten Personen bei.

Die Modellstandorte erhalten daher eine aus mehreren Modulen bestehende Fortbildung, die sich inhaltlich mit der Stärkung der Partizipation von Frauenhausbewohner_innen befasst. Der Schwerpunkt liegt auf der Einführung von Beschwerdeverfahren. Die Fortbildung will die Teilnehmenden auf Möglichkeiten partizipativer Prozesse aufmerksam machen und eine Auseinandersetzung zu deren Chancen und Risiken fördern.

Die Teilnehmenden sollen zudem dazu angeregt werden, Machtdifferenzen in der Interaktion mit den Adressat_innen zu reflektieren. Gleichzeitig werden die partizipativen Kompetenzen der Teilnehmenden gestärkt. Sie lernen einzuschätzen, welche Möglichkeiten und Grenzen für Partizipation in der eigenen Einrichtung bestehen und wie eine partizipative und fehlerfreundliche Kultur in der Einrichtung entwickelt werden kann.

So geht es weiter

Die Fortbildungsreihe mit Prozessbegleitung beginnt im Dezember 2020 und endet im September 2021. Die Durchführung liegt in den Händen der Bethmann & Hilgenböcker GbR „Prozessbegleitung, Evaluation, Analyse“ für das Sozial- und Gesundheitswesen.